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Untersuchungen haben gezeigt, dass es im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bei der Messanlage LEIVTEC XV3 nach dem Stand der Technik zu erheblichen Messabweichungen kommt. Bei Messbetrieb gemäß der Bedienungsanleitung fiel der geräteseitig ausgewiesene Geschwindigkeitswert systematisch außerhalb der Verkehrsfehlergrenze zu hoch aus.
Bei dem Messgerät handelt es sich um ein Lasermesssystem; die Anlage ermittelt die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs aus einer periodischen Entfernungsbestimmung über die Laufzeit optischer Impulse, die an den Fronten der gemessenen Fahrzeuge reflektiert werden.
Inzwischen (Stand 12.03.2021) rät der Hersteller des Messgeräts den Bußgeldstellen der jeweiligen Städte und Gemeinden, von weiteren amtlichen Messungen derzeit Abstand zu nehmen.
Gleichlaufend teilt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die für die Zulassung der Messgeräte zuständig ist, mit, dass auch auf deren Referenzanlage Abweichungen (außerhalb der Toleranzen) zu Ungunsten der betroffenen Fahrzeugführer festgestellt wurden.
Der aktuelle Stand kann unter https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html nachverfolgt werden.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.