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Die Rüge im Vergaberecht ist ein entscheidendes Instrument für Unternehmen, die sich gegen unfaire Vergabeentscheidungen wehren möchten. Doch welche Vergaberechtsverstöße sollten Unternehmen kennen und rügen?
Vergaberechtsverstöße betreffen alle Anforderungen des Auftraggebers, die gegen die Grundprinzipien des Vergaberechts verstoßen. Dazu gehören:
Fühlen Sie sich als Unternehmen benachteiligt, diskriminiert oder intransparent behandelt, sollten Sie eine Rüge erheben.
Unverhältnismäßige Anforderungen an den Umsatz:
Wenn ein Auftraggeber verlangt, dass Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz nachweisen muss, der den Wert des ausgeschriebenen Auftrags deutlich übersteigt, liegt ein Verstoß vor. Auch junge Unternehmen und Start-ups müssen eine faire Chance haben.
Unklare oder übermäßige Unterlagenanforderungen:
Falls der Auftraggeber Unterlagen einfordert, die für die Angebotswertung nicht erforderlich sind, ist das ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.
Produktvorgaben ohne sachliche Begründung:
Eine Festlegung auf ein bestimmtes Produkt ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber eine nachvollziehbare, schriftliche Begründung liefert. Fehlt diese, können Sie eine Rüge einreichen.
Wenn Sie fehlerhafte Vergabeunterlagen bemerken und dadurch benachteiligt werden, sollten Sie sofort eine Rüge erheben. Vergaberecht ist äußerst eilbedürftig! Warten Sie nicht zu lange, sondern lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.