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Durch die erzwungene Nähe in den Familien aufgrund der Ausgangssperren entstehen derzeit starke Spannungen, die leider auch in körperlichen Übergriffen aller Art enden können.
Auch wenn sich viele Betroffene sicher derzeit nicht an die Polizei wenden können, möchte ich ein paar Informationen zusammenstellen, die helfen können, im Fall von Übergriffen Beweise zu sammeln und zu sichern.
Denn derzeit werden auch in der Strafjustiz nur noch die ganz dringenden Fälle bearbeitet. Unter „dringend“ versteht die Justiz Fälle, die entweder Haftsachen oder sog. „lange Fortsetzer“ - also Verfahren, die schon lange laufen und unbedingt noch abgeschlossen werden sollen, sind. Dadurch bleiben viele Fälle erst mal liegen; es wird einige Zeit dauern, bis diese Fälle angefangen und abgearbeitet werden. Das bedeutet zum einen, dass man sich unter Umständen erst nach Jahren mit den derzeitigen Vorfällen wieder beschäftigen muss. Und zum anderen kann es sein, dass es in der Strafjustiz bei der späteren Aufarbeitung der vielen Fälle - insbesondere bei schwierigen Aussagen oder Konstellationen - zu einer erhöhten Einstellungsbereitschaft oder zu einer (noch) längeren Bearbeitungszeit der Fälle kommen könnte.
Daher macht es Sinn, Beweise zu dokumentieren und Erinnerungen so zu notieren, dass man später auf sie zurückgreifen kann. Hierfür stelle ich ein paar kurze Erklärungen und ein paar Anregungen zusammen, welche Punkte für die Justiz später ggf. wichtig sein oder werden könnten.
Die Strafjustiz befasst sich in der Regel sehr detailliert mit bestimmten Einzeltaten. Wenn es zu mehreren Übergriffen gekommen ist, kann es dabei sein, dass bestimmte Ereignisse gar nicht im Fokus der Juristen landen. Entweder, weil sie nicht strafbar sind, weil sie im Vergleich zu anderen Taten als „Bagatellen“ erscheinen oder weil sie zu schwer zu beweisen wären. Die Einschätzung der Juristen ist nicht immer gleich mit der Einschätzung der Betroffenen, die möglicherweise die dauerhafte Angst oder den Psychoterror als viel schwerwiegender empfanden, als einen einzelnen Schlag.
Daher: lieber erst mal alles dokumentieren.
Juristen ist gelegentlich unklar, warum (erwachsene) Personen im Zugriffsbereich von Schädigern bleiben. Es macht Sinn, um diesen Zustand zu wissen und ggf. erklären zu können, warum man blieb / bleiben musste.
Das „ob, wo und wie“ einer Beweissicherung sollte wohl überlegt sein; insbesondere, wenn bei Auffinden der Beweissicherung mit weiteren Übergriffen zu rechnen wäre.
Deeskalationsstrategien können auch als solche mit aufgenommen werden in die Beweissicherung. Eine Erklärung, man habe mit dem - sich gerade aggressiv hochfahrenden - Freund „zur Gefahrenabwehr“ geschlafen (was für Juristen je nach konkreter Ausgestaltung noch nicht unbedingt „unfreiwillig“ und somit selbst strafbewehrt wäre), kann im Rahmen von sog. Zumessungserwägungen durchaus in anderen Bereichen in eine Strafhöhe mit „eingepreist“ werden.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.