Elgin Bröhmer, Rechtsanwältin in Berlin

Elgin Bröhmer

Rechtsanwältin


Berlin
Frau Domke
030 - 311 02 19 - 0
030 - 311 02 19 - 15


Kompetenzen

Allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Nebenklage, Opfervertretung, Zeugenbeistand

Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Fortbildungen
Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt - ein interdisziplinärer Kurs (Universitätsklinikum Ulm) (01/2022)
 
  • Prävention
  • Traumapädagogik
  • Kindeswohl
  • Strafbarkeit und Strafverfahren
  • polizeiliches Handeln


Vernehmungstechniken im Strafprozess (09/2020)
 
  • Taktische Vorüberlegungen
  • Grundregeln erfolgreicher Vernehmung
  • Psycholinguistische Gesprächstechniken
  • 16 verschiedene Fragearten
  • Paraverbale Vernehmungstechniken
  • Psychologische Interventionen


Supervisionsseminar zum Provokativen Ansatz (11/2019)
 
  • Supervision in Provokativer Therapie (PT)
  • Provokativer SystemArbeit (ProSA)
  • Provokativem Coaching (ProCo)
  • Provokativem Stil (ProSt)


Weißer Ring - Fortbildung für Opferanwälte (11/2019)
 
  • Beratung und Vertretung von Opfern organisierter Ritueller Gewalt
  • Sorge- und Umgangsrecht in Gewaltfällen
  • Rechtsbehelfe und Rechtsmittel der Nebenkläger
  • Berufung und Revision
  • Psychosoziale Prozessbegleitung
  • Somatoforme Störungen
  • Anwaltliche Vertretung im Schwerbehindertenrecht
  • Aktuelle Entwicklungen im Entschädigungsrecht


AK-"Psychologie im Strafverfahren" (11/2019)
 
  • Im Interesse kindlicher Opfer
  • Neue Tendenzen in der Justiz im Umgang mit der Glaubhaftigkeitsprüfung von Zeugenaussagen
  • Dissociation and Malingering
  • Trauma und Folgen


Taktik und Psychologie der Beweiserhebung (11/2019)

Neuralgische Probleme der strafprozessualen Hauptverhandlung (Prof. Dr. H. Schneider, Bundesanwalt beim BGH, Leipzig) (05/2019)

Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht (04/2019)

43. Strafverteidigertag in Regensburg (03/2019)

Weißer Ring - Fortbildung für Opferanwälte (12/2018)
 
  • Psychologie der Kommunikation
  • Schutz der Persönlichkeit in den Medien
  • Sexueller Missbrauch von Kindern über das Internet
  • Internationale Gewaltschutzsachen
  • Rechtsmedizinische Begutachtung bei körperlicher und sexualisierter Gewalt
  • Aktuelle Entwickklungen im Entschädigungsrecht


AK-"Psychologie im Strafverfahren" (11/2018)
 
  • sozialpsychologische Aspekte von Erinnerungs- und Zeugenleistungen
  • Kognitive Dissonanz im Strafverfahren
  • Sexualstrafverfahren nach der Gesetzesreform aus psychiatrischer Sicht
  • Sexueller Kindesmissbrauch in digitalen Medien


Provokative Therapie, System-Arbeit und Stil in Therapie und Coaching (10/2018)

Die Revision im Zeitalter der Prozessökonomie: Rechtskontrolle versus Ressourcen u. Verständigung (09/2018)

AK-"Psychologie im Strafverfahren" (08/2018)
  Offene Kommunikation im Strafprozess - Irrweg oder Ausweg aus dem Dealdilemma?


26. Opferforum 2018 (Weißer Ring) - "Im Blick: Psychische Traumafolgen" (03/2018)

42. Strafverteidigertag in Münster (03/2018)

Erinnerung als Konstruktion - Wie zuverlässig ist unser Gedächtnis? (12/2017)

Häusliche Gewalt - Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht (12/2017)

Psychologie im Strafverfahren (11/2017)
 
  • Die Gesetzesnovelle zum Sexualstrafrecht 2016, Dogmatik und Kritik
  • Ermittlungen in Sexualstrafverfahren - insbesondere die elektronischen Kommunikationsdaten
  • Neue Herausforderungen an die aussagepsychologische Begutachtung nach der Sexualstrafreform
  • Verteidigung in Sexualstrafverfahen nach der Reform
  • Trauma und Gedächtnis


"Haltung und Wirkung" - Nonverbale Kommunikationsstrategien in Therapie, Beratung, Training, Coaching und Mediation (11/2017)

Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen (09/2017)
 
  • Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen


41. Strafverteidigertag in Bremen (03/2017)
  Mit den Themen:
  • Der Schrei nach Freiheit
  • Erleben, Verstehen, Voraussehen - Verteidiger*innenverhalten reflektieren


Psychologie im Strafverfahren (11/2016)
  Mit den Themen:
  • Die Entdeckung der Pseudoerinnerung
  • Neue Gewichtung der Realkennzeichenanalyse aus aussagepsychologischer und juristischer Sicht
  • Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO - Chancen und Gefahren
  • Akteneinsicht der Nebenklage/Verletzten


Strafverteidigung in Zeiten der Totalüberwachung (09/2016)

alle Einträge Psychiatrische Sachverständige (05/2016)

Gedächtnisprozesse - Aussagepsychologie versus Traumaerinnerung (04/2016)

40. Strafverteidigertag in Frankfurt/Main (03/2016)
  Mit den Themen
  • Zustand der Strafverteidigung
  • Rollenverhalten in der Hauptverhandlung
  • Selbstverständnis der Strafverteidigung


Sexualdelikte - Optimales interdisziplinäres Vorgehen (01/2016)

Befragungs- bzw. Vernehmungstechnik und -taktik (11/2015)

Befragungstechnik und -taktik - gerichtlich und außergerichtlich (11/2015)

39. Strafverteidigertag in Lübeck (03/2015)
  Mit den Themen:
  • Wahrnehmungsherrschaft über die Beweiserhebung und das Recht auf ein faires Verfahren
  • Hören, Sehen, Verstehen. Rollenverhalten in der Hauptverhandlung
  • Was wird aus der Reform der Tötungsdeliktsnormen?


38. Strafverteidigertag in Dresden (03/2014)
  Mit den Themen:
  • Fehlerquellen bei der Überzeugungsbildung
  • Sammeln und Verwerten. Polizeilicher Informationsaustausch, Rechtshilfe und die Europäische Ermittlungsanordnung
  • Unrecht im Namen des Volkes


Veröffentlichungen
Mitautorin des am 06.11.2017 erschienenen Buches „Handbuch sexualisierte Gewalt“, hg von Gysi und Rüegger, 2018 hogrefe Verlag; dort zum Thema „Verteidigung in Sexualstrafsachen: Im Widerstreit zwischen Verteidigung und Opferschutz?“

Traumatherapie und Strafverfahren

Beweissicherung bei häuslicher Gewalt in Zeiten von Corona

Wie viel (Psycho-)Trauma verträgt die Strafjustiz? - Monotrauma und/oder die Posttraumatische Belastungsstörung (PtBS) und die Frage: Warum sollte sich die Strafjustiz mit dem Trauma beschäftigen?

Sonstiges
Interventionstechniken für die psychotherapeutische Praxis (zertifiziert)

Komplexe Traumafolgestörungen (zertifiziert)

Ressourcenorientierte Traumatherapie (zertifiziert)

Coaching und Persönlichkeitsentwicklung (zertifiziert)

Digitale Visitenkarte

Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.




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