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Whistleblowersystem
Hinweisgebersystem

Überblick


Sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch bei Banken, Versicherungen und Unternehmen führen strafrechtlich relevante Handlungen von Mitarbeitern zu erheblichen materiellen und immateriellen Schäden. Zum einen beschädigt ein Strafverfahren, bereits im Verdachtsstadium, das Vertrauen auf ein korrektes Handeln und damit die Verlässlichkeit des Unternehmens.

Um trans-o-flex vor strafrechtlich relevanten schädigenden Handlungen zu schützen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben anonym Hinweise zu geben, ohne eine Rückverfolgbarkeit zu befürchten, nimmt Rechtsanwalt Markus Schmuck Informationen und Hinweise entgegen. An diese Stelle können sich dabei nicht nur direkte Mitarbeiter von trans-o-flex wenden, sondern auch Systempartner und deren Beschäftigte beziehungsweise Transportpartner und Fahrer.

Ablauf


Sie schildern uns den Sachverhalt und bleiben anonym. Wir filtern den Sachverhalt und geben nur die notwendigen Informationen an trans-o-flex weiter.

In KEINEM FALL müssen Sie als Whistleblower uns Ihren Namen mitteilen. Gerne können Sie uns auch unter Pseudonym kontaktieren. Für Rückfragen kann die Angabe einer Kontaktmöglichkeit für uns natürlich hilfreich sein.

Wir haben uns verpflichtet, keine persönlichen Daten von Ihnen weiterzugeben.

Sie können uns auch konkrete Informationen benennen, die Sie nur uns schildern wollen, die wir aber an trans-o-flex nicht weitergeben sollen. Dies gilt gleichermaßen für trans-o-flex-Systempartner und deren Beschäftigte beziehungsweise Transportpartner und Fahrer. Wir haben zum Schutz von personenbezogenen Daten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen und verpflichtet sich alle personenbezogenen Daten und Informationen spätestens 6 Monaten nach Erledigung zu löschen.

Denken Sie bei Ihren Schilderungen generell daran, dass Sie ggfs. auch indirekt identifizierbar sein könnten. Wenn nur Sie über eine bestimmte Information verfügen können, wäre es denkbar, dass Andere Sie als Hinweisgeber identifizieren können. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein könnte, wenden Sie sich am Besten telefonisch oder persönlich an uns, damit wir mit Ihnen besprechen können, wie der Sachverhalt so an trans-o-flex weitergegeben werden kann, dass Sie nicht identifizierbar werden. 

Als Tippgeber sind Sie nicht unser Mandant. Daher entstehen Ihnen keine Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit.

Kontaktmöglichkeiten


Sie haben verschiedene Möglichkeit sich an uns zu wenden. Wählen Sie diejenige Möglichkeit mit der Sie sich wohl fühlen.

  • Per Telefon unter: 0261 - 404 99 754
  • Persönlich nach Terminvereinbarung mit Herrn Rechtsanwalt Markus Schmuck
  • Postalisch mit dem Vermerk " trans-o-flex " auf dem Umschlag.
  • Über das nachfolgende Kontaktformular

Alle nachfolgenden Zeilen sind ausdrücklich optional. Gerne können Sie uns auch unter Pseudonym kontaktieren. Für Rückfragen kann die Angabe einer Kontaktmöglichkeit für uns natürlich hilfreich sein.

Bitte beachten Sie, dass dieses Kontaktformular nur für Hinweis betreffend trans-o-flex und nicht für eilige oder fristgebundene Nachrichten bestimmt ist. In diesen Fällen nutzen Sie bitte einen anderen Kontaktweg.

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