Internetrecht
Ein weitläufiger Begriff

Internet und Recht?


Konnte man in den Anfängen der Vernetzung der Netze zu dem, was man heute als Internet bezeichnet, noch sagen, dass es ein eigenes Internetrecht eigentlich nicht gibt, sondern dies lediglich die Anwendung von althergebrachten Rechtsvorschriften auf netzspezifische Sachverhalte darstellte, hat sich das Bild inzwischen gewandelt.

Das Internetrecht umfasst die Rechtsgebiete, die für die Nutzung des Internets relevant sind. Dazu gehören beispielsweise das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht.

Das Internetrecht regelt Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets entstehen, wie zum Beispiel:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Online-Diensten
  • Die Haftung von Anbietern von Online-Diensten, z.B. bei technischen Störungen oder bei illegalen Inhalten
  • Die Nutzung von Inhalten, die im Internet veröffentlicht werden, wie zum Beispiel Musik, Videos oder Texte
  • Die Rechte und Pflichten von Nutzern und Anbietern bei der Nutzung von Online-Diensten, wie zum Beispiel AGB oder Datenschutzerklärungen

Das Internetrecht ist ein sich ständig entwickelndes Rechtsgebiet, da die Nutzung des Internets und die damit verbundenen rechtlichen Fragen ständig weiterwachsen und sich verändern. Es ist daher wichtig, sich über die aktuellen rechtlichen Anforderungen im Internetrecht zu informieren und diese einzuhalten.

Der deutsche Gesetzgeber ist bereits Ende der 1990er Jahre tätig geworden und hat ganz spezifische Regelungen für das Internet geschaffen. Die Impressumspflichten sind dafür ein gutes Beispiel - und bis heute immer mal wieder Anlass für Abmahnungen. Online-Shops treffen darüber hinaus eine Vielzahl von fernabsatzrechtlichen Regelungen.

Vor allem setzt das Internetrecht beim Anwalt ein gewisses technisches Interesse voraus. Es fällt schwer eine typische Datenschutzbelehrung für ein Internetangebot zu formulieren, wenn man sich nicht vorstellen kann, welche Aufgabe eine IP-Adresse haben mag und wie sie zugewiesen wird. Hier kann man von einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht entsprechendes technisches Wissen erwarten.

Das der Begriff Internetrecht nicht eindeutig ist, zeigt sich häufig, wenn Mandanten an unserer Telefonzentrale anrufen und einen "Anwalt für Internetrecht" verlangen. Es stellt sich häufig heraus, dass es eigentlich um Sachverhalte geht, in denen spezielle Kenntnisse im "Internetrecht" gar nicht notwendig ist. Wer beispielsweise bei eBay einen Artikel ersteigert hat, die Ware nach der Vorkasse aber nicht erhält, hat erstmal ein Problem mit einem Kaufvertrag.

Nur manchmal ist es in diesen Fällen notwendig, wenn sich der Rechtsanwalt auch mit dem technischen Sachverhalt auseinandersetzt. Die wenigsten eBay-Nutzer kennen für einen solchen Fall beispielsweise das Paypal-Käuferschutzprogramm und was es leistet.

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