Internetrecht - ein weitläufiger
Begriff
Konnte man in den Anfängen der
Vernetzung der Netze zu dem, was man
heute als Internet bezeichnet, noch
sagen, dass es ein eigenes
Internetrecht eigentlich nicht gibt,
sondern dies lediglich die Anwendung
von althergebrachten
Rechtsvorschriften auf
netzspezifische Sachverhalte
darstellte, hat sich das Bild
inzwischen gewandelt.
Der deutsche Gesetzgeber ist
bereits Ende der 1990er Jahre tätig
geworden und hat ganz spezifische
Regelungen für das Internet
geschaffen. Die Impressumspflichten
sind dafür ein gutes Beispiels - und
immer mal wieder Anlass für
Abmahnungen.
Online-Shops
treffen darüber hinaus eine Vielzahl
von fernabsatzrechtlichen
Regelungen.
Vor allem setzt das Internetrecht
beim Anwalt ein gewisses technisches
Interesse voraus. Es fällt schwer
eine typische Datenschutzbelehrung
für ein Internetangebot zu
formulieren, wenn man sich nicht
vorstellen kann, welche Aufgabe eine
IP-Adresse haben mag und wie sie
zugewiesen wird. Hier kann man von
einem
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
entsprechendes technisches Wissen
erwarten.
Dies zeigt sich auch, wenn
Mandanten bei unserer
Telefonzentrale anrufen und einen
"Anwalt für Internetrecht"
verlangen. Es stellt sich häufig
heraus, dass es eigentlich um
Sachverhalte geht, in denen
spezielle Kenntnisse im
Internetrecht gar nicht notwendig
ist. Wer beispielsweise bei eBay
einen Artikel ersteigert hat, die
Ware nach der Vorkasse aber nicht
erhält, hat erstmal ein Problem mit
einem Kaufvertrag.
Gleichwohl ist es in diesen
Fällen hilfreich, wenn sich der
Rechtsanwalt auch mit dem
technischen Sachverhalt
auseinandersetzt. Die wenigsten
eBay-Nutzer kennen für einen solchen
Fall beispielsweise das
Paypal-Käuferschutzprogramm und was es
leistet.
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