Das Design macht Ihr Produkt
aus?
In
manchen Wirtschaftszweigen zählt das
Design eines Produktes zu den
wichtigsten Eigenschaften. Es kann
der entscheidende Faktor für den
Markterfolg sein. An einem
bestimmten Design erkennt man das
Produkt wieder. Der allein im Design
steckende Vermögenswert darf dann
nicht unterschätzt werden.
Das passende Schutzrecht für ein
Produktdesign ist das
Geschmacksmuster. Farb- und
Formgebung eines Erzeugnisses können
mit dem Design gegen Nachahmungen
geschützt werden. Ein Schutz der
auch für kleine alltägliche
Gegenstände in Betracht kommt.
Für dreidimensionale Gegenstände zum
Beispiel von Möbeln, Autos, Gläsern
oder Spielzeug, aber auch für
zweidimensionale Muster wie Stoffe,
Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons
ist ein Geschmacksmuster
anmeldefähig. Der Anwendungsbereich
ist somit weiter als man denkt.
Die Anmeldung beim Deutschen Patent-
und Markenamt ist dabei sehr viel
günstiger als man denkt. Für kleines
Geld lässt sich hier ein
Monopolrecht auf die Nutzung des
geschützten Designs erwerben. Sollte
dann jemand die Produkte nachahmen,
stehen vor allem
Unterlassungsansprüche und
Schadensersatzansprüche im
Vordergrund der Überlegungen. Aber
auch Nebenrechte dürfen nie
vergessen werden.
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Anwälte für Geschmacksmuster:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
(Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz)

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz)
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