Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Geschmacksmusterrecht  

Das Design macht Ihr Produkt aus?

Bild Design © rene götzenbrugger - Fotolia.comIn manchen Wirtschaftszweigen zählt das Design eines Produktes zu den wichtigsten Eigenschaften. Es kann der entscheidende Faktor für den Markterfolg sein. An einem bestimmten Design erkennt man das Produkt wieder. Der allein im Design steckende Vermögenswert darf dann nicht unterschätzt werden.

Das passende Schutzrecht für ein Produktdesign ist das Geschmacksmuster. Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses können mit dem Design gegen Nachahmungen geschützt werden. Ein Schutz der auch für kleine alltägliche Gegenstände in Betracht kommt.

Für dreidimensionale Gegenstände zum Beispiel von Möbeln, Autos, Gläsern oder Spielzeug, aber auch für zweidimensionale Muster wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons ist ein Geschmacksmuster anmeldefähig. Der Anwendungsbereich ist somit weiter als man denkt.

Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist dabei sehr viel günstiger als man denkt. Für kleines Geld lässt sich hier ein Monopolrecht auf die Nutzung des geschützten Designs erwerben. Sollte dann jemand die Produkte nachahmen, stehen vor allem Unterlassungsansprüche und  Schadensersatzansprüche im Vordergrund der Überlegungen. Aber auch Nebenrechte dürfen nie vergessen werden.

Klicken Sie auf den Namen eines Anwalts oder auf folgende Links für weitere Informationen und angrenzende Rechtsgebiete:

Anwälte für Geschmacksmuster:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
(Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Dr. jur. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)

 
 

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