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Gewerblicher Rechtschutz und IT-Recht  

 

Aktuelles

  • LG Frankenthal, Beschl. v. 06.03.2009 - 6 O 60/09 (eigenes Verfahren)

    Erneut ein interessanter Beschluss des LG Frankenthal zur Frage des Auskunftsanspruchs der Urheberrechtsinhaber gegen Internet-Provider auf Herausgabe der Bestandsdaten zu IP-Adressen:

    Es bestehen Zweifel an der Aussagekraft von Hash-Werten zum Nachweis des Anbietens eines bestimmten Werkes.

    Der Anschlussinhaber muss mit dem potentiellen Rechtsverletzer nicht identisch sein. Eine offensichtliche Rechtsverletzung des Anschlussinhabers liegt nicht nahe, da es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, in denen den Anschlussinhaber nicht einmal eine Störerverantwortlichkeit trifft.

    Ein einziges Spiel ist noch nicht geeignet, von einem Handeln im gewerblichen Ausmaß auszugehen, auch wenn es erst wenige Wochen zuvor auf dem Markt erschienen ist. Eine Ausnahme kommt bei einem noch nicht erschienen Werk in Betracht. Ansonsten hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung zu Gunsten privater Nutzer von Tauschbörsen getroffen, gegenüber denen der neu geschaffene Anspruch häufig oder gar regelmäßig nicht greifen wird, solange nur feststeht, dass ein Internetnutzer lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download zur Verfügung gestellt hat.

    Eine nur zum Bruchteil von rd. 20% angebotene Datei ist lediglich ein unvollständiger Bruchteil eines Softwareprogramms. Es handelt sich um eine für sich genommen unbrauchbare, weil nicht selbständig lauffähige Ansammlung von Daten. Dies steht der Annahme eines besonders schweren Verstoßes sowie einem Rückschluss auf ein gewerbliches Handeln der anbietenden Internetnutzer unmittelbar entgegen. In einem solchen Fall kann der Anspruch auch wegen Unverhältnismäßigkeit nach § 101 Abs. 4 UrhG zu verneinen sein.

    Der Auskunftsbegehrende hat unabhängig vom Erfolg des Antrages die außergerichtlichen Verfahrenskosten des Auskunftsverpflichteten nach § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG zu tragen.
  • LG Frankfurt am Main, Urteil v. 07.01.2009 - 2-06 O 362/08

    Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Anschluss an das Urteil des OLG Frankfurt am Main zu "vw.de". Im Ergebnis verneint das Landgericht einen kartellrechtlichen Anspruch auf Registrierung von Zwei-Zeichen-Domains, die einem KFZ-Zulassungsbezirk entsprechen. Die Leitsätze der Kanzlei:

    Die Verpflichtung zur Registrierung von Zwei-Zeichen-Domains, die einem KFZ-Zulassungsbezirk entsprechen, besteht nicht.

    Ein beachtenswerter sachlichen Grund im Sinne des Kartellrechts ist gegeben, wenn der bloße Plan der Regionalisierung des Domainraums „.de“ durch Einführung von Second-Level-Domains, die KFZ-Zulassungsbezirken entsprechen, noch in Zukunft realisiert werden könnte, auch wenn eine gewisse Anzahl der dafür benötigten Domains derzeit vergeben ist.

    Eine vorläufige Registrierung bis zur Einführung von regionalisierten Domains kommt nicht in Betracht.
  • Unser Kollege Dr. Jan-Peter Psczolla hat in der JurPC einen interessanten Aufsatz zum Thema Virtuelle Gegenstände als Objekte der Rechtsordnung veröffentlicht -> JurPC Web-Dok. 17/2009.
  • Die neue Verpackungsverordnung ist am 01.01.2009 in Kraft getreten (siehe auch unten). Die Online-Versandhändler müssen sich jetzt selbst mit diesem Thema beschäftigen, da sie primär selbst verantwortlich für die verwendeten Verpackungen sind. Dazu gehört beispielsweise auch der Versandkarton. Verstöße gegen die Verpackungsverordnung sind Wettbewerbsverstöße, so dass Abmahnungen drohen.
  • Dezember 2008: Neues UWG ist in Kraft getreten. Die bisher nicht umgesetzte Richtlinie der Europäischen Union ist damit in deutsches Recht umgesetzt worden. Neu ist vor allem ein umfangreicher Katalog mit verbotenen Wettbewerbshandlungen sowie die nähere Ausgestaltung des Wettbewerbsverstoßes durch Unterlassen.
  •  In eigener Sache: Buch „Onlinespielrecht“ erschienen

    Im September 2008 ist das von Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla verfasste Werk „Onlinespielrecht – Rechtsfragen im Zusammenhang mit Onlinespielen und virtuellen Parallelwelten“ erschienen.

    Millionen von Usern bewegen sich in virtuellen Spielwelten wie World of Warcraft oder haben sich eine neue virtuelle Identität in Second Life erschaffen. Im Vordergrund steht dabei schon längst nicht mehr allein die spielerische Interaktion. Virtuelle Gegenstände aus Onlinespielen werden auf Handelsplattformen von Spielern, Spiel-Betreibern und professionellen Anbietern zum Kauf gegen echtes Geld angeboten und sind zu einem begehrten Wirtschaftsgut der realen Welt geworden. Bedingt durch diese Entwicklung stellen sich eine Reihe neuer Rechtsfragen, etwa was die Qualifikation und den Schutz virtueller Gegenstände, die Vertragsbeziehungen zwischen Spielern und Spiel-Betreibern sowie die Haftung in virtuellen Spielwelten angeht. Rechtsanwalt Dr. Psczolla gibt in seinem Werk einen umfassenden Überblick über die Thematik und beantwortet praxisnah die relevanten rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit diesem neuartigen und innovativen Rechtsgebiet ergeben.

    Fragen zum Onlinespielrecht richten Sie gerne an Dr. Psczolla persönlich.
  • OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08 (eigenes Verfahren) hat den unten stehenden Beschluss des LG Frankenthal bestätigt. Die Leitsätze:

    Der Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" ist einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen muss.

    Auch im Rahmen der Nutzung einer Tauschbörse muss ein Umfang erreicht werden, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde.

    Ein einmaliges Herunter- und/oder Hochladen von Dateien kann für sich alleine kein „gewerbliches Ausmaß" begründen, und zwar auch dann nicht, wenn dies in einer Internettauschbörse geschieht. Dem Auskunftsersuchenden obliegt es, eine intensivere Nutzung darzulegen.

    Ein bereits drei Monate auf dem Markt befindliches Computerspiel vermag eine besondere Schwere des Verstoßes nicht zu begründen. Wird auf den Einsatz eines Kopierschutzes für das Spiel bewusst verzichtet, nimmt der Rechteinhaber das Anfertigen von Raubkopien in gewissem Ausmaß in Kauf.
  • Zum Auskunftsanspruch gegen Provider bei Urheberrechtsverstößen - LG Frankenthal, Beschl. v. 15. September 2008 - 6 O 325/08 (eigenes Verfahren)

    Bei den zur Ermittlung von Namen und Anschriften der jeweiligen Internetnutzer notwendigen dynamischen IP-Adressen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG. Ob bereits aufgrund der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Providern die Weitergabe dieser Verkehrsdaten verboten ist, kann offenbleiben, denn:

    Ein Auskunftsanspruch besteht nur, wenn Handeln im gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Gesetzgeber möchte diesen Begriff an den handelsrechtlichen Gewerbebegriff anknüpfen, wonach unter gewerblichem Handeln jede rechtlich selbständige, planmäßig und auf Dauer angelegte, mit der Absicht der Gewinnerzielung oder laufender Einnahmen ausgeübte und äußerlich erkennbar auf zumindest einem Markt hervortretende Tätigkeit zu verstehen ist. Generalstaatsanwaltschaften sehen dies ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen als gegeben an.

    Das Gesetzgebungsverfahren zeigt, dass der Gesetzgeber die Ausdehnung des Auskunftsanspruchs auf typisches privates Verhalten nicht gewünscht hat, so dass dieser Anspruch dann regelmäßig nicht greift.
  • In eigener Sache: Rechtsanwalt Dr. Dirk Lindloff wurde von der Rechtsanwaltskammer Koblenz die Führung des Titels eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz gestattet.
  • Kein Anspruch auf Freigabe DSL-Port  - AG Bonn, Beschl. v. 18.06.2008 – 12 C 82/08 (eigenes Verfahren)

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter nicht dazu verpflichtet ist, auf Wunsch des Kunden den DSL-Port während des laufenden Vertragsverhältnisses freizugeben, damit der Kunde zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln kann.  

    Die Verfügungsklägerin hatte im Eilverfahren von der Verfügungsbeklagten die Freigabe des DSL-Ports verlangt, um zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln zu können. Das AG Bonn hat dem nicht stattgegeben. Zum einen habe es bereits an der Dringlichkeit gefehlt, da die Verfügungsklägerin nahezu vier Monate mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugewartet habe. Zudem sei auch kein Verfügungsanspruch für die Freigabe des DSL-Port gegeben. Insbesondere ein Anspruch aus §§ 858, 862 BGB wegen Besitzstörung komme nicht in Betracht, da die Verfügungsklägerin keine tatsächliche Sachherrschaft über den DSL-Port gehabt habe.
  • IP-Adressauskunft nicht im Zivilverfahren verwendbar - LG Frankenthal, Beschl. v. 21.05.2008 - 6 O 156/08

    Eine dynamische IP-Adresse und die dazugehörigen Kundendaten beim Provider gehören zu den Verkehrsdaten.

    Aufgrund der "Vorratsdatenspeicherung"-Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 11. März 2008 - Az.: 1 BvR 256/08) dürfen erhobene Verkehrsdaten nur dann verwendet werden, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat iSd. § 100 a Abs. 2 StPO ist.

    Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauchbörsen sind keine solche schweren Straftaten. Dennoch erhobene Verkehrsdaten unterliegen aufgrund der Verletzung der Grundrechte einem Beweisverbot und dürfen im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung somit nicht verwendet werden.
  • Verpackungsverordnung und Versandhandel (Updated)

    Am 1.9.2008 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Spätestens dann ist die Schonzeit für Internethändler vorbei, die bislang den Endverbraucher auf die Möglichkeit zur Rücksendung an den Händler verweisen konnten. In Zukunft gilt, dass gemäß § 6 Abs. 1 VerpackV der Händler bei der Abgabe von Verpackungen an Endverbraucher an ein haushaltsnahes Erfassungssystem angeschlossen sein muss. Selbstverständlich kann die Verpflichtung weiterhin dadurch erfüllt werden, dass der Händler vorlizenzierte Verpackungen erwirbt.

    Zu beachten ist auch, dass sich die Pflicht auf die gesamte Verpackung, also auch auf etwaige Innenverpackungen in Form von Packpapier oder Füllmaterial bezieht.

    Update: In einem Urteil vom 22.4.2008 hat das LG Lübeck (11 O 9/08) das Fehlen eines Hinweises auf Rücknahmepflichten von Verpackungsmaterial bei einem kleinen eBay-Shop als einen Bagatellverstoß erachtet und einen Unterlassungsantrag damit im Rahmen eines Verfügungsverfahrens abgelehnt.
  • LG Hamburg, Urt. v. 17.09.2007, Az. 408 O 152/07 (eigenes Verfahren)

    Bei der Aussage "nahezu flächendeckend" für die Bewerbung von DSL-Leistungen erwartet der Verkehr keine vollständige Abdeckung der Fläche. Maßstab ist vielmehr der prozentuale Versorgungsgrad der Bevölkerung.

    Wird in der Werbung eine Anschlussgeschwindigkeit von 2.048 kBit/s werblich heraus gestellt, muss sich die preisliche Spitzenstellungsbehauptung nicht an Angeboten mit einer Anschlussgeschwindigkeit von 1.024 kBit/s messen lassen.

    Bei der Werbung in Zeitungsanzeigen muss die preisliche Spitzenstellung am Tag des Erscheinens der Anzeige richtig sein. Später am Markt erscheinende oder in Kraft tretende Angebote sind irrelevant.
  • OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.2007, Az. 11 W 58/07

    Eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverstöße Dritter setzt voraus, dass der Anschlussinhaber Prüfungspflichten verletzt hat. Überlässt der Anschlussinhaber den Internetanschluss einer Dritten Person, muss er die Nutzer instruieren und überwachen. Die Pflicht zur Überwachung besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Dritte den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Solche Anhaltspunkte bestehen grds. nicht, solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können. Der Anschlussinhaber muss Minderjährige darüber belehren, keine Urheberrechtsverletzungen oder ähnliche Verstöße im Internet vorzunehmen.

    Den Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, die nach seiner Kenntnis den Verstoß über seinen Anschluss begangen hat.
  • LG München I, Urt. v. 28.06.2007, Az. 7 O 2827/07

    Musiktausch durch einen Angestellten: Der Unternehmer ist nicht verpflichtet den Internetzugang durch Filterprogramme oder gar durch Abschalten des Internetzugangs zu beschränken, wenn dies zu Beeinträchtigungen der Unternehmensführung führt. Eine manuelle Kontrolle des Administrators ist einem Unternehmer nicht zuzumuten. Dies gilt solange keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen den Organen des Unternehmens bekannt sind.

    Für Handlungen außerhalb des Tätigkeitsbereichs des Unternehmens, die also nur dem Handelnden zu Gute kommen, scheidet eine Haftung des Unternehmers nach § 100 UrhG aus.
  • AG Montabaur, 18.12.2007, Az. 15 C 534/07 (eigenes Verfahren)

    Ein Hosting-Provider darf sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen, einen bei ihm gemieteten Internet-Server ohne Ankündigung vom Netz zu trennen, wenn der Server in erheblichem Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird. Die Abschaltung ist gerechtfertigt, um die nicht unerhebliche Zahl anderer Kunden im Rechenzentrum des Hosting-Providers vor Beeinträchtigungen zu schützen.
  • OLG Hamburg, 14.06.2007, Az. 3 U 297/06 (eigenes Verfahren)

    Der Begriff "günstig" ist mehrdeutig, da er je nach Kontext entweder allein oder absolut auf das Preisniveau abzielen oder aber auch die für den Preis gebotene Leistung mit einbeziehen und damit Aussagen zum Preis-Leistungsverhältnis machen kann.

    Ein Preisvergleich im Internet muss trotz schneller Änderbarkeit von Internetseiten nicht tagesaktuell sein, wenn dem Verkehr hinreichend deutlich gemacht wird, dass nicht tagesaktuell geworben wird. Dies kann in einem zugeordneten Fußnotenhinweis durch die Angabe "Stand:" geschehen.

    Der Antrag auf die konkrete Verletzungsform bzgl. einer Internet-Seite darf sich nicht auf die Werbeaussage selbst beschränken, wenn die beanstandete Werbeaussage im Kontext des folgenden Werbetextes näher erläutert und dabei auch inhaltlich eingeschränkt wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007, Az. 20 W 18/07

    Seit November 2005 dürfen Elektrogeräte nur in Verkehr gebracht werden, wenn gewisse Stoffverbote und Kennzeichnungspflichten eingehalten sind. Darüberhinaus ist eine behördliche Registrierung erforderlich, um die Verwertung des Elektrogeräts sicherzustellen.

    Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass es sich bei der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG um eine gesetzliche Regelung zur Regelung des Marktverhaltens handelt. Verstöße gegen die Registrierungspflichten können daher von Wettbewerbern mittels des UWG durch Unterlassungsansprüche im Wege von Abmahnung und ggfs. gerichtlicher Geltendmachung verfolgt werden. Dies ist ersichtlich das erste obergerichtliche Urteil zu dieser Streitfrage.
  • LG Nürnberg, 04.07.2007, Az. 3 O 9788/06 (eigenes Verfahren)

    Die Verwendung einer Marke auf den Seiten eines Verbraucherschutzforums (www.computerbetrug.de) erfolgt nicht im geschäftlichen Verkehr und unterfällt deswegen grundsätzlich nicht dem Markenrecht. Dass bei von Suchmaschinen gezeigten Ausschnitten von solchen Verbraucherschutzseiten eine Marke im Zusammenhang mit dem Begriff "Computerbetrug" erscheint, wird von dem normalen Betrachter nichts als Behauptung verstanden, die Marke sei in Betrugsverbrechen verwickelt. Schließlich genießt ein Verbraucherschutzforum für den Inhalt seiner Internet-Seiten grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit.
  • OLG Dresden, 26.06.2007, Az. 14 U 0752/07 (eigenes Verfahren)

    Das OLG Dresden hält bekanntlich Online-Videorekorder für urheberrechtswidrig, wenn der Anbieter das TV-Signal zentral erfasst und ein Entgelt verlangt. Ob die Situation genauso zu beurteilen ist, wenn kein Entgelt verlangt wird, konnte das OLG in diesem Fall nicht entscheiden. Denn der TV-Anbieter verlor das Verfahren schon aufgrund eines Formfehlers.
  • LG Hamburg, 22.06.2007, Az. 324 O 720/06 (eigenes Verfahren)

    Bei der eigenen Rechtsfindung lässt sich die Pressekammer des LG Hamburg nicht von der gegenteiligen Einschätzung vergleichbarer Sachlagen durch das KG Berlin oder das OLG Köln beirren. Auch das OLG Frankfurt hatte den konkreten Fall im einstweiligen Verfügungsverfahren schon anders entschieden. Dies beeindruckte die Hamburger Richter nicht: Zeitungen haften dafür, ursprünglich zulässige Berichte über verurteilte Mörder nach unbestimmter Zeis aus ihren Online-Archiven zu entfernen.

    Das Anonymisierungsinteresse des Straftäters überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sogar dann, wenn sich der verurteilte Straftäter im Rahmen eines Wideraufnahmeverfahrens selbst an die Öffentlichkeit wendet.
  • LG Dresden, 31.05.2007, Az. 42 O 1081/07 EV (eigens Verfahren)

    Es ist dem Medium, dass über Links Werbung für Dritte macht, nicht zuzumuten, alle sich ständig ändernden Werbepartner darauf zu kontrollieren, ob sie Angaben enthalten, die im Zusammenhang mit der Werbung selbst irreführend sind. Deswegen ist der Verbreiter der Werbung nicht dafür verantwortlich, wenn die Werbung sich unter Berücksichtigung der verlinkten Zielseiten insgesamt als irreführend erweist.
  • Chaotische Rechtslage: Widerrufsbelehrung bei eBay und Online-Shops

    Selbst bei Verwendung der amtlichen Vorlage, genügt ein Online-Händler bei eBay nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die dadurch eröffneten Möglichkeiten der Abmahnwellen bei eBay-Auktionen wird häufig als Abmahnunwesen angesehen. Die Rechtswissenschaftler tun sich gleichwohl schwer mit praktikablen Ansätzen für die Abwehr von Abmahnmissbrauch (vgl. z.B. Sobola in IT-Rechtsberater 7/2007, S. 162 ff.)

    Lösung aus der Praxis:
    Die Mandantin kommt mit einer Abmahnung von drei Punkten ihrer Widerrufsbelehrung zu uns. Nach Prüfung sprechen wir eine Gegenabmahnung aus: Auch die Widerrufsbelehrung des Abmahnenden entspricht in zwei Punkten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus verwendet er eine unzulässige Alleinstellungsaussage. Daraufhin einigt man sich, beide Abmahnungen nicht weiter zu verfolgen.
  • LG Kiel, 26.01.2007, Az. 16 O 163/06 - Auslandsversandkosten bei eBay (eigenes Verfahren):

    Das LG Kiel schließt sich der Auffassung des LG Kassel an: Wenn bei einem eBay-Angebot der Versand ins Ausland nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Preisangabenverordnung (PAngV) bei jedem Preis leicht und erkennbar und deutlich lesbar oder errechenbar angegeben werden, in welcher Höhe Auslands-Versandkosten anfallen. Dies sei auch bei Angeboten auf eBay Deutschland von so großer Bedeutung für den Wettbewerb, dass jeder Konkurrent hiergegen mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen könne.
  • OLG Celle, 30.11.2006, Az. 13 U 138/06 (eigenes Verfahren)

    "A ist und bleibt unschlagbar" wird zwischenzeitlich als substanzlose und marktschreierische Anpreisung verstanden, nicht als unzulässige Inanspruchnahme einer alleinigen Spitzenstellung. Das Gleiche gilt bei einer Werbung mit "keiner schläg A - entscheiden Sie sich für Qualität und Innovation". Der verständige Verbraucher bezieht so eine Internet-Werbung nicht auf eine konkret überprüfbare Eigenschaft.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006, Az. 6 U 24/06 (Sparpaket Surf+Phone; eigenes Verfahren, abgedruckt in GRUR-RR 2007, 165)

    Bei der blickfangmäßigen Werbung des Preises einer neuartigen Kombination von Telekommunikations-Angeboten genügt für die Information über weitere Kosten des Koppelungsangebotes anders als bei den dem Verbraucher bekannten "Handy 0,00 €"-Fällen weder ein Sternchentext auf derselben Internet-Seite noch eine unmittelbare Verlinkung.

Anwälte für Gewerblichen Rechtschutz:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
(Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und Fachanwalt für IT-Recht)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Dr. jur. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)

Rechtsanwalt Jan-Peter Psczolla

Rechtsanwalt
Dr. Jan-Peter Psczolla
Fachanwaltskurs Gewerblicher Rechtsschutz (theoretischer Teil abgeschlossen 2008), Heymanns Fachseminare, Köln


Weitere Informationen:

Gewerblicher Rechtschutz und Fachanwaltstitel

Wettbewerbsrecht

Markenrecht

Geschmacksmusterrecht

Urheberrecht

Gebrauchsmusterrecht

Patentrecht

 
 

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