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Aktuelles
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LG Frankenthal, Beschl. v.
06.03.2009 - 6 O 60/09
(eigenes Verfahren)
Erneut ein interessanter
Beschluss des LG Frankenthal zur
Frage des Auskunftsanspruchs der
Urheberrechtsinhaber gegen
Internet-Provider auf Herausgabe
der Bestandsdaten zu
IP-Adressen:
Es bestehen Zweifel an der
Aussagekraft von Hash-Werten zum
Nachweis des Anbietens eines
bestimmten Werkes.
Der Anschlussinhaber muss mit
dem potentiellen Rechtsverletzer
nicht identisch sein. Eine
offensichtliche Rechtsverletzung
des Anschlussinhabers liegt
nicht nahe, da es eine Vielzahl
von Konstellationen gibt, in
denen den Anschlussinhaber nicht
einmal eine
Störerverantwortlichkeit trifft.
Ein einziges Spiel ist noch
nicht geeignet, von einem
Handeln im gewerblichen Ausmaß
auszugehen, auch wenn es erst
wenige Wochen zuvor auf dem
Markt erschienen ist. Eine
Ausnahme kommt bei einem noch
nicht erschienen Werk in
Betracht. Ansonsten hat der
Gesetzgeber eine eindeutige
Entscheidung zu Gunsten privater
Nutzer von Tauschbörsen
getroffen, gegenüber denen der
neu geschaffene Anspruch häufig
oder gar regelmäßig nicht
greifen wird, solange nur
feststeht, dass ein
Internetnutzer lediglich ein
einziges urheberrechtlich
geschütztes Werk zum Download
zur Verfügung gestellt hat.
Eine nur zum Bruchteil von rd.
20% angebotene Datei ist
lediglich ein unvollständiger
Bruchteil eines
Softwareprogramms. Es handelt
sich um eine für sich genommen
unbrauchbare, weil nicht
selbständig lauffähige
Ansammlung von Daten. Dies steht
der Annahme eines besonders
schweren Verstoßes sowie einem
Rückschluss auf ein gewerbliches
Handeln der anbietenden
Internetnutzer unmittelbar
entgegen. In einem solchen Fall
kann der Anspruch auch wegen
Unverhältnismäßigkeit nach § 101
Abs. 4 UrhG zu verneinen sein.
Der Auskunftsbegehrende hat
unabhängig vom Erfolg des
Antrages die außergerichtlichen
Verfahrenskosten des
Auskunftsverpflichteten nach §
101 Abs. 9 S. 5 UrhG zu tragen.
-
LG Frankfurt am Main, Urteil v.
07.01.2009 - 2-06 O 362/08
Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main im Anschluss
an das Urteil des OLG Frankfurt
am Main zu "vw.de". Im Ergebnis
verneint das Landgericht einen
kartellrechtlichen Anspruch auf
Registrierung von
Zwei-Zeichen-Domains, die einem
KFZ-Zulassungsbezirk
entsprechen. Die Leitsätze der
Kanzlei:
Die Verpflichtung zur
Registrierung von
Zwei-Zeichen-Domains, die einem
KFZ-Zulassungsbezirk
entsprechen, besteht nicht.
Ein beachtenswerter sachlichen
Grund im Sinne des Kartellrechts
ist gegeben, wenn der bloße Plan
der Regionalisierung des
Domainraums „.de“ durch
Einführung von
Second-Level-Domains, die
KFZ-Zulassungsbezirken
entsprechen, noch in Zukunft
realisiert werden könnte, auch
wenn eine gewisse Anzahl der
dafür benötigten Domains derzeit
vergeben ist.
Eine vorläufige Registrierung
bis zur Einführung von
regionalisierten Domains kommt
nicht in Betracht.
- Unser Kollege
Dr. Jan-Peter Psczolla hat in
der JurPC einen interessanten
Aufsatz zum Thema Virtuelle
Gegenstände als Objekte der
Rechtsordnung veröffentlicht ->
JurPC Web-Dok. 17/2009.
- Die neue Verpackungsverordnung
ist am 01.01.2009 in Kraft getreten (siehe
auch unten). Die
Online-Versandhändler müssen
sich jetzt selbst mit diesem
Thema beschäftigen, da sie
primär selbst verantwortlich für
die verwendeten Verpackungen
sind. Dazu gehört beispielsweise
auch der Versandkarton. Verstöße
gegen die Verpackungsverordnung
sind Wettbewerbsverstöße, so
dass Abmahnungen drohen.
- Dezember 2008:
Neues UWG ist in Kraft getreten.
Die bisher nicht umgesetzte
Richtlinie der Europäischen
Union ist damit in deutsches
Recht umgesetzt worden. Neu ist
vor allem ein umfangreicher
Katalog mit verbotenen
Wettbewerbshandlungen sowie die
nähere Ausgestaltung des
Wettbewerbsverstoßes durch
Unterlassen.
-
In eigener Sache: Buch
„Onlinespielrecht“ erschienen
Im September 2008 ist das von
Rechtsanwalt
Dr. Jan-Peter Psczolla verfasste Werk „Onlinespielrecht
– Rechtsfragen im Zusammenhang
mit Onlinespielen und virtuellen
Parallelwelten“ erschienen.
Millionen
von Usern bewegen sich in
virtuellen Spielwelten wie World of Warcraft oder haben sich eine
neue virtuelle Identität in
Second Life erschaffen. Im
Vordergrund steht dabei schon
längst nicht mehr allein die
spielerische Interaktion.
Virtuelle Gegenstände aus
Onlinespielen werden auf
Handelsplattformen von Spielern,
Spiel-Betreibern und
professionellen Anbietern zum
Kauf gegen echtes Geld angeboten
und sind zu einem begehrten
Wirtschaftsgut der realen Welt
geworden. Bedingt durch diese
Entwicklung stellen sich eine
Reihe neuer Rechtsfragen, etwa
was die Qualifikation und den
Schutz virtueller Gegenstände,
die Vertragsbeziehungen zwischen
Spielern und Spiel-Betreibern
sowie die Haftung in virtuellen
Spielwelten angeht. Rechtsanwalt
Dr. Psczolla gibt in seinem Werk
einen umfassenden Überblick über
die Thematik und beantwortet
praxisnah die relevanten
rechtlichen Fragestellungen, die
sich im Zusammenhang mit diesem
neuartigen und innovativen
Rechtsgebiet ergeben.
Fragen zum Onlinespielrecht
richten Sie gerne an Dr.
Psczolla persönlich.
-
OLG Zweibrücken, Beschl. v.
27.10.2008 - 3 W 184/08
(eigenes Verfahren) hat den
unten stehenden Beschluss des LG
Frankenthal bestätigt. Die
Leitsätze:
Der Begriff des "gewerblichen
Ausmaßes" ist einschränkend
dahin auszulegen, dass eine
Rechtsverletzung von erheblicher
Qualität vorliegen muss.
Auch im Rahmen der Nutzung einer
Tauschbörse muss ein Umfang
erreicht werden, der über das
hinausgeht, was einer Nutzung
zum privaten oder sonstigen
eigenen Gebrauch entsprechen
würde.
Ein einmaliges Herunter-
und/oder Hochladen von Dateien
kann für sich alleine kein
„gewerbliches Ausmaß" begründen,
und zwar auch dann nicht, wenn
dies in einer
Internettauschbörse geschieht.
Dem Auskunftsersuchenden obliegt
es, eine intensivere Nutzung
darzulegen.
Ein bereits drei Monate auf dem
Markt befindliches Computerspiel
vermag eine besondere Schwere
des Verstoßes nicht zu
begründen. Wird auf den Einsatz
eines Kopierschutzes für das
Spiel bewusst verzichtet, nimmt
der Rechteinhaber das Anfertigen
von Raubkopien in gewissem
Ausmaß in Kauf.
- Zum Auskunftsanspruch gegen
Provider bei
Urheberrechtsverstößen -
LG Frankenthal, Beschl. v. 15.
September 2008 - 6 O 325/08
(eigenes Verfahren)
Bei den zur Ermittlung von Namen
und Anschriften der jeweiligen
Internetnutzer notwendigen
dynamischen IP-Adressen handelt
es sich um Verkehrsdaten im
Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1
UrhG. Ob bereits aufgrund der
Eilentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts den
Providern die Weitergabe dieser
Verkehrsdaten verboten ist, kann
offenbleiben, denn:
Ein Auskunftsanspruch besteht
nur, wenn Handeln
im gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Gesetzgeber möchte
diesen Begriff an den
handelsrechtlichen
Gewerbebegriff anknüpfen, wonach
unter gewerblichem Handeln jede
rechtlich selbständige,
planmäßig und auf Dauer
angelegte, mit der Absicht der
Gewinnerzielung oder laufender
Einnahmen ausgeübte und
äußerlich erkennbar auf
zumindest einem Markt
hervortretende Tätigkeit zu
verstehen ist.
Generalstaatsanwaltschaften
sehen dies ab einer Anzahl von
etwa 3.000 Musikstücken oder 200
Filmen als gegeben an.
Das Gesetzgebungsverfahren
zeigt, dass der Gesetzgeber die
Ausdehnung des
Auskunftsanspruchs auf typisches
privates Verhalten nicht
gewünscht hat, so dass dieser
Anspruch dann regelmäßig nicht
greift.
- In eigener Sache:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Lindloff
wurde von der
Rechtsanwaltskammer Koblenz die
Führung des Titels eines
Fachanwalts für Gewerblichen
Rechtsschutz gestattet.
- Kein Anspruch auf Freigabe
DSL-Port - AG Bonn, Beschl. v.
18.06.2008 – 12 C 82/08 (eigenes
Verfahren)
Das AG Bonn hat entschieden,
dass ein
Telekommunikationsanbieter nicht
dazu verpflichtet ist, auf
Wunsch des Kunden den DSL-Port
während des laufenden
Vertragsverhältnisses
freizugeben, damit der Kunde zu
einem anderen DSL-Anbieter
wechseln kann.
Die Verfügungsklägerin hatte im
Eilverfahren von der
Verfügungsbeklagten die Freigabe
des DSL-Ports verlangt, um zu
einem anderen DSL-Anbieter
wechseln zu können. Das AG Bonn
hat dem nicht stattgegeben. Zum
einen habe es bereits an der
Dringlichkeit gefehlt, da die
Verfügungsklägerin nahezu vier
Monate mit dem Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung
zugewartet habe. Zudem sei auch
kein Verfügungsanspruch für die
Freigabe des DSL-Port gegeben.
Insbesondere ein Anspruch aus §§
858, 862 BGB wegen Besitzstörung
komme nicht in Betracht, da die
Verfügungsklägerin keine
tatsächliche Sachherrschaft über
den DSL-Port gehabt habe.
- IP-Adressauskunft
nicht im Zivilverfahren
verwendbar - LG Frankenthal,
Beschl. v. 21.05.2008 - 6 O
156/08
Eine dynamische IP-Adresse und
die dazugehörigen Kundendaten
beim Provider gehören zu den
Verkehrsdaten.
Aufgrund der
"Vorratsdatenspeicherung"-Entscheidung
des BVerfG (Beschl. v. 11. März
2008 - Az.: 1 BvR 256/08) dürfen
erhobene Verkehrsdaten nur dann
verwendet werden, wenn
Gegenstand des
Ermittlungsverfahrens eine
schwere Straftat iSd. § 100 a
Abs. 2 StPO ist.
Urheberrechtsverletzungen in
P2P-Tauchbörsen sind keine
solche schweren Straftaten.
Dennoch erhobene Verkehrsdaten
unterliegen aufgrund der
Verletzung der Grundrechte einem
Beweisverbot und dürfen im
Rahmen einer zivilrechtlichen
Auseinandersetzung somit nicht
verwendet werden.
- Verpackungsverordnung und
Versandhandel (Updated)
Am 1.9.2008 tritt die 5. Novelle
der Verpackungsverordnung in
Kraft. Spätestens dann ist die
Schonzeit für Internethändler
vorbei, die bislang den
Endverbraucher auf die
Möglichkeit zur Rücksendung an
den Händler verweisen konnten.
In Zukunft gilt, dass gemäß § 6
Abs. 1 VerpackV der Händler bei
der Abgabe von Verpackungen an
Endverbraucher an ein
haushaltsnahes Erfassungssystem
angeschlossen sein muss.
Selbstverständlich kann die
Verpflichtung weiterhin dadurch
erfüllt werden, dass der Händler
vorlizenzierte Verpackungen
erwirbt.
Zu beachten ist auch, dass sich
die Pflicht auf die gesamte
Verpackung, also auch auf
etwaige Innenverpackungen in
Form von Packpapier oder
Füllmaterial bezieht.
Update: In einem Urteil vom
22.4.2008 hat das LG Lübeck (11
O 9/08) das Fehlen eines
Hinweises auf Rücknahmepflichten
von Verpackungsmaterial bei
einem kleinen eBay-Shop als
einen Bagatellverstoß erachtet
und einen Unterlassungsantrag
damit im Rahmen eines
Verfügungsverfahrens abgelehnt.
- LG Hamburg, Urt. v.
17.09.2007, Az. 408 O 152/07
(eigenes Verfahren)
Bei der Aussage "nahezu
flächendeckend" für die
Bewerbung von DSL-Leistungen
erwartet der Verkehr keine
vollständige Abdeckung der
Fläche. Maßstab ist vielmehr der
prozentuale Versorgungsgrad der
Bevölkerung.
Wird in der Werbung eine
Anschlussgeschwindigkeit von
2.048 kBit/s werblich heraus
gestellt, muss sich die
preisliche
Spitzenstellungsbehauptung nicht
an Angeboten mit einer
Anschlussgeschwindigkeit von
1.024 kBit/s messen lassen.
Bei der Werbung in
Zeitungsanzeigen muss die
preisliche Spitzenstellung am
Tag des Erscheinens der Anzeige
richtig sein. Später am Markt
erscheinende oder in Kraft
tretende Angebote sind
irrelevant.
- OLG Frankfurt, Beschl. v.
20.12.2007, Az. 11 W 58/07
Eine Verantwortlichkeit des
Anschlussinhabers für
Urheberrechtsverstöße Dritter
setzt voraus, dass der
Anschlussinhaber
Prüfungspflichten verletzt hat.
Überlässt der Anschlussinhaber
den Internetanschluss einer
Dritten Person, muss er die
Nutzer instruieren und
überwachen. Die Pflicht zur
Überwachung besteht jedoch nur,
wenn der Anschlussinhaber
konkrete Anhaltspunkte dafür
hat, dass der Dritte den
Anschluss zu Rechtsverletzungen
missbrauchen wird. Solche
Anhaltspunkte bestehen grds.
nicht, solange dem
Anschlussinhaber keine früheren
Verletzungen dieser Art durch
den Nutzer oder andere Hinweise
auf eine Verletzungsabsicht
bekannt sind oder hätten bekannt
sein können. Der
Anschlussinhaber muss
Minderjährige darüber belehren,
keine Urheberrechtsverletzungen
oder ähnliche Verstöße im
Internet vorzunehmen.
Den Anschlussinhaber trifft eine
sekundäre Darlegungslast zur
Angabe der Person, die nach
seiner Kenntnis den Verstoß über
seinen Anschluss begangen hat.
- LG München I, Urt. v.
28.06.2007, Az. 7 O 2827/07
Musiktausch durch einen
Angestellten: Der Unternehmer
ist nicht verpflichtet den
Internetzugang durch
Filterprogramme oder gar durch
Abschalten des Internetzugangs
zu beschränken, wenn dies zu
Beeinträchtigungen der
Unternehmensführung führt. Eine
manuelle Kontrolle des
Administrators ist einem
Unternehmer nicht zuzumuten.
Dies gilt solange keine
konkreten Anhaltspunkte für
Rechtsverletzungen den Organen
des Unternehmens bekannt sind.
Für Handlungen außerhalb des
Tätigkeitsbereichs des
Unternehmens, die also nur dem
Handelnden zu Gute kommen,
scheidet eine Haftung des
Unternehmers nach § 100 UrhG
aus.
- AG Montabaur, 18.12.2007,
Az. 15 C 534/07 (eigenes
Verfahren)
Ein Hosting-Provider darf sich
in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ausbedingen, einen bei ihm
gemieteten Internet-Server ohne
Ankündigung vom Netz zu trennen,
wenn der Server in erheblichem
Maße missbräuchlich durch Dritte
genutzt wird. Die Abschaltung
ist gerechtfertigt, um die nicht
unerhebliche Zahl anderer Kunden
im Rechenzentrum des
Hosting-Providers vor
Beeinträchtigungen zu schützen.
- OLG Hamburg, 14.06.2007, Az.
3 U 297/06 (eigenes Verfahren)
Der Begriff "günstig" ist
mehrdeutig, da er je nach
Kontext entweder allein oder
absolut auf das Preisniveau
abzielen oder aber auch die für
den Preis gebotene Leistung mit
einbeziehen und damit Aussagen
zum Preis-Leistungsverhältnis
machen kann.
Ein Preisvergleich im Internet
muss trotz schneller
Änderbarkeit von Internetseiten
nicht tagesaktuell sein, wenn
dem Verkehr hinreichend deutlich
gemacht wird, dass nicht
tagesaktuell geworben wird. Dies
kann in einem zugeordneten
Fußnotenhinweis durch die Angabe
"Stand:" geschehen.
Der Antrag auf die konkrete
Verletzungsform bzgl. einer
Internet-Seite darf sich nicht
auf die Werbeaussage selbst
beschränken, wenn die
beanstandete Werbeaussage im
Kontext des folgenden
Werbetextes näher erläutert und
dabei auch inhaltlich
eingeschränkt wird.
- OLG Düsseldorf, 19.04.2007,
Az. 20 W 18/07
Seit November 2005 dürfen
Elektrogeräte nur in Verkehr
gebracht werden, wenn gewisse
Stoffverbote und
Kennzeichnungspflichten
eingehalten sind. Darüberhinaus
ist eine behördliche
Registrierung erforderlich, um
die Verwertung des Elektrogeräts
sicherzustellen.
Das OLG Düsseldorf hat nun
entschieden, dass es sich bei
der Registrierungspflicht nach §
6 Abs. 2 ElektroG um eine
gesetzliche Regelung zur
Regelung des Marktverhaltens
handelt. Verstöße gegen die
Registrierungspflichten können
daher von Wettbewerbern mittels
des UWG durch
Unterlassungsansprüche im Wege
von Abmahnung und ggfs.
gerichtlicher Geltendmachung
verfolgt werden. Dies ist
ersichtlich das erste
obergerichtliche Urteil zu
dieser Streitfrage.
- LG Nürnberg, 04.07.2007, Az.
3 O 9788/06 (eigenes Verfahren)
Die Verwendung einer Marke auf
den Seiten eines
Verbraucherschutzforums (www.computerbetrug.de)
erfolgt nicht im geschäftlichen
Verkehr und unterfällt deswegen
grundsätzlich nicht dem
Markenrecht. Dass bei von
Suchmaschinen gezeigten
Ausschnitten von solchen
Verbraucherschutzseiten eine
Marke im Zusammenhang mit dem
Begriff "Computerbetrug"
erscheint, wird von dem normalen
Betrachter nichts als Behauptung
verstanden, die Marke sei in
Betrugsverbrechen verwickelt.
Schließlich genießt ein
Verbraucherschutzforum für den
Inhalt seiner Internet-Seiten
grundsätzlich den Schutz der
Meinungsfreiheit.
- OLG Dresden, 26.06.2007, Az.
14 U 0752/07 (eigenes Verfahren)
Das OLG Dresden hält bekanntlich
Online-Videorekorder für
urheberrechtswidrig, wenn der
Anbieter das TV-Signal zentral
erfasst und ein Entgelt
verlangt. Ob die Situation
genauso zu beurteilen ist, wenn
kein Entgelt verlangt wird,
konnte das OLG in diesem Fall
nicht entscheiden. Denn der
TV-Anbieter verlor das Verfahren
schon aufgrund eines
Formfehlers.
- LG Hamburg, 22.06.2007, Az.
324 O 720/06 (eigenes Verfahren)
Bei der eigenen Rechtsfindung
lässt sich die Pressekammer des
LG Hamburg nicht von der
gegenteiligen Einschätzung
vergleichbarer Sachlagen durch
das KG Berlin oder das OLG Köln
beirren. Auch das OLG Frankfurt
hatte den konkreten Fall im
einstweiligen
Verfügungsverfahren schon anders
entschieden. Dies beeindruckte
die Hamburger Richter nicht:
Zeitungen haften dafür,
ursprünglich zulässige Berichte
über verurteilte Mörder nach
unbestimmter Zeis aus ihren
Online-Archiven zu entfernen.
Das Anonymisierungsinteresse des
Straftäters überwiegt das
Informationsinteresse der
Öffentlichkeit sogar dann, wenn
sich der verurteilte Straftäter
im Rahmen eines
Wideraufnahmeverfahrens selbst
an die Öffentlichkeit wendet.
- LG Dresden, 31.05.2007, Az.
42 O 1081/07 EV (eigens
Verfahren)
Es ist dem Medium, dass über
Links Werbung für Dritte macht,
nicht zuzumuten, alle sich
ständig ändernden Werbepartner
darauf zu kontrollieren, ob sie
Angaben enthalten, die im
Zusammenhang mit der Werbung
selbst irreführend sind.
Deswegen ist der Verbreiter der
Werbung nicht dafür
verantwortlich, wenn die Werbung
sich unter Berücksichtigung der
verlinkten Zielseiten insgesamt
als irreführend erweist.
- Chaotische Rechtslage:
Widerrufsbelehrung bei eBay und
Online-Shops
Selbst bei Verwendung der
amtlichen Vorlage, genügt ein
Online-Händler bei eBay nicht
den gesetzlichen Anforderungen.
Die dadurch eröffneten
Möglichkeiten der Abmahnwellen
bei eBay-Auktionen wird häufig
als Abmahnunwesen angesehen. Die
Rechtswissenschaftler tun sich
gleichwohl schwer mit
praktikablen Ansätzen für die
Abwehr von Abmahnmissbrauch
(vgl. z.B. Sobola in
IT-Rechtsberater 7/2007, S. 162
ff.)
Lösung aus der Praxis:
Die Mandantin kommt mit einer
Abmahnung von drei Punkten ihrer
Widerrufsbelehrung zu uns. Nach
Prüfung sprechen wir eine
Gegenabmahnung aus: Auch die
Widerrufsbelehrung des
Abmahnenden entspricht in zwei
Punkten nicht den gesetzlichen
Anforderungen. Darüber hinaus
verwendet er eine unzulässige
Alleinstellungsaussage.
Daraufhin einigt man sich, beide
Abmahnungen nicht weiter zu
verfolgen.
- LG Kiel, 26.01.2007, Az. 16
O 163/06 - Auslandsversandkosten
bei eBay (eigenes Verfahren):
Das LG Kiel schließt sich der
Auffassung des LG Kassel an:
Wenn bei einem eBay-Angebot der
Versand ins Ausland nicht
ausdrücklich ausgeschlossen
wird, muss nach § 1 Abs. 2 Satz
2 Preisangabenverordnung (PAngV)
bei jedem Preis leicht und
erkennbar und deutlich lesbar
oder errechenbar angegeben
werden, in welcher Höhe
Auslands-Versandkosten anfallen.
Dies sei auch bei Angeboten auf
eBay Deutschland von so großer
Bedeutung für den Wettbewerb,
dass jeder Konkurrent hiergegen
mit einer einstweiligen
Verfügung vorgehen könne.
- OLG Celle, 30.11.2006, Az.
13 U 138/06 (eigenes Verfahren)
"A ist und bleibt unschlagbar"
wird zwischenzeitlich als
substanzlose und
marktschreierische Anpreisung
verstanden, nicht als
unzulässige Inanspruchnahme
einer alleinigen
Spitzenstellung. Das Gleiche
gilt bei einer Werbung mit
"keiner schläg A - entscheiden
Sie sich für Qualität und
Innovation". Der verständige
Verbraucher bezieht so eine
Internet-Werbung nicht auf eine
konkret überprüfbare
Eigenschaft.
- OLG Frankfurt, 30.11.2006,
Az. 6 U 24/06 (Sparpaket
Surf+Phone; eigenes Verfahren,
abgedruckt in GRUR-RR 2007, 165)
Bei der blickfangmäßigen Werbung
des Preises einer neuartigen
Kombination von
Telekommunikations-Angeboten
genügt für die Information über
weitere Kosten des
Koppelungsangebotes anders als
bei den dem Verbraucher
bekannten "Handy 0,00 €"-Fällen
weder ein Sternchentext auf
derselben Internet-Seite noch
eine unmittelbare Verlinkung.
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Anwälte für
Gewerblichen Rechtschutz:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
(Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz und Fachanwalt
für IT-Recht)

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz)

Rechtsanwalt
Dr. Jan-Peter Psczolla
Fachanwaltskurs Gewerblicher Rechtsschutz (theoretischer Teil
abgeschlossen 2008), Heymanns Fachseminare, Köln
Weitere
Informationen:
Gewerblicher Rechtschutz und
Fachanwaltstitel
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Geschmacksmusterrecht
Urheberrecht
Gebrauchsmusterrecht
Patentrecht
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