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Als Ihr ONLINE-ANWALT bieten wir
folgende Leistungen an:
- Eine umfassende telefonische
Erstberatung zu einem Thema
Ihrer Wahl zum Fixpreis von
120,00 €.
- Ihre Vertretung
außergerichtlich oder
gerichtlich in dem Umfang, wie
Sie es wünschen zu den
gesetzlichen
Rechtsanwaltsgebühren.
Ihre Vorteile:
- Schnelle und kompetente
Hilfe bei Ihren Fragen durch die
besonderen Fachkenntnisse
unserer Fachanwälte für
Familienrecht
- Zeitintensive
Besprechungstermine können
vollständig entfallen
- Für die Sicherheit Ihrer
Daten ist gesorgt
- Sollten Sie dies wünschen,
bieten wir selbstverständlich
auch einen persönlichen
Besprechungstermin an.
- Bei Einvernehmen mit Ihrem
getrenntlebenden Partner können
Sie viele Kosten sparen, wenn
nur ein Anwalt beauftragt wird.
- Jederzeitige genaue
Kontrolle über die Kosten.
- Selbstverständlich
übernehmen wir auch Mandate auf
Prozesskostenhilfebasis.
- Wir sind befugt, Sie
bundesweit vor allen Amts-,
Land- und Oberlandesgerichten zu
vertreten
- Während unserer
umfangreichen
Kanzleiöffnungszeiten sind wir
für Sie auch persönlich
erreichbar.
Kosten
Wir machen von der bestehenden
gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch,
Ihnen eine sogenannte Erstberatung
kostengünstig anzubieten. Auf Wunsch
erteilen wir eine telefonische
Erstberatung zu einem Thema Ihrer
Wahl aus dem Familienrecht zum
Fixpreis von lediglich 120,00 €.
Die Kosten unserer Tätigkeit
richten sich nach den Vorgaben der
gesetzlichen Gebührenordnung für
Rechtsanwälte (RVG). Maßgeblich ist
der Streitwert und der Umfang der
Tätigkeit. Gerne geben wir Ihnen
anhand Ihrer Angaben einen Überblick
über die voraussichtlich anfallenden
Kosten. Selbstverständlich können
Sie von uns erwarten, dass wir Sie
auf die in Ihrem Fall gfs.
bestehenden Möglichkeiten zur
Kostenreduzierung hinweisen.
Der Ablauf
Sie füllen
unser Online-Formular "Scheidung"
aus.
Nach Eingang Ihrer Angaben sind
wir aus standesrechtlichen Gründen
zunächst verpflichtet, eine etwaige
Interessenkollision zu überprüfen
und auszuschließen. Wir werden uns
danach umgehend bei Ihnen melden und
Ihnen mitteilen, ob wir das Mandat
übernehmen können.
Wenn wir Ihr Mandat übernehmen
können, und Sie uns die hierfür
erforderlichen Informationen und
Daten (Kontaktformular)
sowie eine unterschriebene
Vollmachturkunde zur Verfügung
gestellt haben, werden Sie innerhalb
kürzester Zeit Antwort von uns
erhalten.
Wir entwerfen den gewünschten
Antrag an das zuständige Gericht für
Sie und übersenden Ihn zur
Überprüfung an Sie. Außerdem werden
wir die in Ihrem Falle anfallenden
Gerichtsgebühren errechnen und
mitteilen, es sei denn, Sie möchten
Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn keine Änderungswünsche
bestehen, werden wir den Antrag bei
Gericht für Sie einreichen, sobald
der hierfür erforderliche
Gerichtskostenvorschuß bei uns
eingegangen ist, der gleichzeitig
bei Gericht einbezahlt werden muß.
Eine Ausnahme hiervon ist nur
dann möglich, wenn Sie aufgrund
Ihrer finanziellen Verhältnisse
Prozesskostenhilfe in Anspruch
nehmen können. In diesem Falle ist
die Übersendung des vollständig
ausgefüllten und unterzeichneten
Antragsvordruckes nebst den
erforderlichen Belegen notwendig.
Nur dann muss kein
Gerichtskostenvorschuß gezahlt
werden.
Sind Ihre Daten sicher?
Wir bieten eine sichere
Netzwerkverbindung mit SSL (Secure
Socket Layer), d.h. die
Netzwerkverbindungen zwischen Ihrem
Browser und unserem Server wird
verschlüsselt, so dass "von
außen"
keiner die Daten einsehen kann. Dies
können Sie daran erkennen, dass die
Domain-Adresse, die Ihr Browser
anzeigt, mit "https" beginnt, also
ein "s" für "Sicherheit"
hinzugekommen ist. Ihr Browser zeigt
Ihnen außerdem in der Fußleiste oder
der Adresszeile ein
Sicherheitsschloss. Wenn Sie darauf
klicken, können Sie sich das
Zertifikat anschauen.
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Unsere
Anwälte für Familienrecht:
Rechtsanwalt
Ralf M. Georg, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwältin
Dorothea Wagner, Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Dr. Bettina Luft gen. Plaisier, Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Alwina Schütz
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