Juve Kanzlei des Jahres Region Südwesten Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Gebäudeversicherung 

Auch für die Gebäudeversicherung sollten Hausbesitzer sich Zeit nehmen*

Viele Häuser und Wohnungen sind noch immer nicht optimal versichert. Auch Elementarschäden können versichert werden.

von Rechtsanwalt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Für ihr Bauvorhaben nehmen sich alle Bauherren viel Zeit, beginnend mit der Planung und Festlegung der Ausstattung über die Ausschreibung bis hin zur Einrichtung. Doch wenn es darum geht, das wertvolle eigene Häuschen oder die eigene Wohnung richtig zu versichern, wird häufig das erstbeste Angebot vom Versicherungsvertreter oder der finanzierenden Bank genommen. Dabei lohnt nicht nur ein Preisvergleich, auch die Leistungen sollte der Besitzer von Haus oder Wohnung kritisch vergleichen und auf einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz achten.

Dass die Besitzer von Grundeigentum sich häufig beim Abschluss der Gebäudeversicherung sehr unkritisch zeigen, hat seinen Ursprung in der Zeit vor 1994, als alle Versicherungsbedingungen noch vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden mussten. Die Folge war, dass praktisch alle Versicherer nahezu identische Bedingungen und insbesondere identische Leistungen angeboten haben. Diese sahen vor allem bei der Frage, gegen welche Gefahren das Gebäude versichert ist, starke Einschränkungen vor. Die Gebäudeversicherung ist nämlich keine Allgefahren-Versicherung, das heißt, es wird nicht schlechthin jeder Schaden ersetzt, den das Gebäude erleidet. Vielmehr ersetzt der Versicherer nur Schäden am Gebäude, die durch bestimmte Vorgänge verursacht worden sind. Früher waren dies nur Brand, Blitzschlag, Flugzeugabsturz, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost sowie und Sturm und Hagel. Entstand der Schaden durch andere Einflüsse, wie z.B. einen Erdrutsch, so blieb der Hausbesitzer auf seinem Schaden sitzen.

Dies hat sich seit 1994 wesentlich geändert. Alle Versicherer können nun ihre eigenen Versicherungsbedingungen gestalten, ohne dass es einer amtlichen Genehmigung bedarf. Gerade der Umfang des Versicherungsschutzes ist dabei erheblich erweitert worden. So bieten die Versicherer jetzt auch an, Gebäude gegen sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Schneedruck und Lawinen zu versichern. Gerade angesichts der in Tälern an Rhein und Mosel und auch bei allen anderen Hanglagen durchaus vorkommenden Erdrutsche ist dieser erweiterte Versicherungsschutz für Haus- und Wohnungsbesitzer interessant. Auch sollte daran gedacht werden, dass Erdstöße wie zuletzt im Rheinland oder kleinere Erdbeben wie gerade erst in Baden-Württemberg Schäden verursachen können, deren Beseitigung leicht mehrere Tausend Euro kostet.

Der erweiterte Versicherungsschutz wird zwar in einigen Fällen zu etwas höheren Versicherungsprämien führen, dennoch sollte sich jeder Hausbesitzer überlegen, ob er nicht angesichts des Wertes seines Objektes, das zumeist auf Kredit gekauft und noch nicht vollständig abbezahlt ist, die Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung wahrnehmen sollte. Die für die Überprüfung und Einholung von Versicherungsangeboten erforderliche Zeit ist sicher ebenso gut investiert wie die Zeit, die für das Bauvorhaben selbst oder die Verhandlungen über die Finanzierung aufgewendet wurde.

Aber nicht nur frischgebackene Hausbesitzer, sondern gerade auch solche, die vor 1994 ihre Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, sollten den Versicherungsschutzes ihres Häuschens überprüfen. Wenn z.B. damals eine Laufzeit von 10 Jahren fest abgeschlossen wurde, kann nun nach deren Ablauf der Vertrag zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres gekündigt und dann ein neuer Vertrag mit umfangreicheren Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Und selbst wenn die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, sollte der Hausbesitzer seine Versicherungsbedingungen überprüfen und, wenn er noch keinen Versicherungsschutz gegen Elementargefahren hat, Kontakt zu seinem Versicherungsagenten aufnehmen. Häufig ist es möglich, ohne Wechsel des Versicherers im laufenden Vertrag die Erweiterung des Versicherungsschutzes zu erreichen.

* Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der Rhein-Zeitung. Die Informationen stellen eine erste Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


     
  zum Seitenanfang  -  vorherige Seite  -  Startseite  -  Impressum  -  Datenschutz  -  Kontakt  -  Feedback zu unserer Arbeit