Gebäudeversicherung
Auch für die Gebäudeversicherung sollten Hausbesitzer
sich Zeit nehmen*
Viele Häuser und Wohnungen sind noch immer nicht optimal
versichert. Auch Elementarschäden können versichert werden.
von Rechtsanwalt
Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Für ihr Bauvorhaben nehmen sich alle Bauherren viel Zeit,
beginnend mit der Planung und Festlegung der Ausstattung
über die Ausschreibung bis hin zur Einrichtung. Doch wenn es
darum geht, das wertvolle eigene Häuschen oder die eigene
Wohnung richtig zu versichern, wird häufig das erstbeste
Angebot vom Versicherungsvertreter oder der finanzierenden
Bank genommen. Dabei lohnt nicht nur ein Preisvergleich,
auch die Leistungen sollte der Besitzer von Haus oder
Wohnung kritisch vergleichen und auf einen möglichst
umfangreichen Versicherungsschutz achten.
Dass die Besitzer von Grundeigentum sich häufig beim
Abschluss der Gebäudeversicherung sehr unkritisch zeigen,
hat seinen Ursprung in der Zeit vor 1994, als alle
Versicherungsbedingungen noch vom Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen genehmigt werden mussten. Die Folge war,
dass praktisch alle Versicherer nahezu identische
Bedingungen und insbesondere identische Leistungen angeboten
haben. Diese sahen vor allem bei der Frage, gegen welche
Gefahren das Gebäude versichert ist, starke Einschränkungen
vor. Die Gebäudeversicherung ist nämlich keine
Allgefahren-Versicherung, das heißt, es wird nicht
schlechthin jeder Schaden ersetzt, den das Gebäude erleidet.
Vielmehr ersetzt der Versicherer nur Schäden am Gebäude, die
durch bestimmte Vorgänge verursacht worden sind. Früher
waren dies nur Brand, Blitzschlag, Flugzeugabsturz,
Leitungswasser, Rohrbruch, Frost sowie und Sturm und Hagel.
Entstand der Schaden durch andere Einflüsse, wie z.B. einen
Erdrutsch, so blieb der Hausbesitzer auf seinem Schaden
sitzen.
Dies hat sich seit 1994 wesentlich geändert. Alle
Versicherer können nun ihre eigenen Versicherungsbedingungen
gestalten, ohne dass es einer amtlichen Genehmigung bedarf.
Gerade der Umfang des Versicherungsschutzes ist dabei
erheblich erweitert worden. So bieten die Versicherer jetzt
auch an, Gebäude gegen sogenannte Elementargefahren wie
Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sowie
Schneedruck und Lawinen zu versichern. Gerade angesichts der
in Tälern an Rhein und Mosel und auch bei allen anderen
Hanglagen durchaus vorkommenden Erdrutsche ist dieser
erweiterte Versicherungsschutz für Haus- und
Wohnungsbesitzer interessant. Auch sollte daran gedacht
werden, dass Erdstöße wie zuletzt im Rheinland oder kleinere
Erdbeben wie gerade erst in Baden-Württemberg Schäden
verursachen können, deren Beseitigung leicht mehrere Tausend
Euro kostet.
Der erweiterte Versicherungsschutz wird zwar in einigen
Fällen zu etwas höheren Versicherungsprämien führen, dennoch
sollte sich jeder Hausbesitzer überlegen, ob er nicht
angesichts des Wertes seines Objektes, das zumeist auf
Kredit gekauft und noch nicht vollständig abbezahlt ist, die
Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung wahrnehmen sollte.
Die für die Überprüfung und Einholung von
Versicherungsangeboten erforderliche Zeit ist sicher ebenso
gut investiert wie die Zeit, die für das Bauvorhaben selbst
oder die Verhandlungen über die Finanzierung aufgewendet
wurde.
Aber nicht nur frischgebackene Hausbesitzer, sondern
gerade auch solche, die vor 1994 ihre Gebäudeversicherung
abgeschlossen haben, sollten den Versicherungsschutzes ihres
Häuschens überprüfen. Wenn z.B. damals eine Laufzeit von 10
Jahren fest abgeschlossen wurde, kann nun nach deren Ablauf
der Vertrag zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres
gekündigt und dann ein neuer Vertrag mit umfangreicheren
Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Und selbst wenn
die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, sollte der
Hausbesitzer seine Versicherungsbedingungen überprüfen und,
wenn er noch keinen Versicherungsschutz gegen
Elementargefahren hat, Kontakt zu seinem
Versicherungsagenten aufnehmen. Häufig ist es möglich, ohne
Wechsel des Versicherers im laufenden Vertrag die
Erweiterung des Versicherungsschutzes zu erreichen.
* Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der
Rhein-Zeitung. Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.
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