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Immobilienfinanzierung 

Immobilienfinanzierungen mit Lebensversicherungen jetzt überprüfen*

von Rechtsanwalt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Schwäche der Kapitalmärkte und die deshalb geringeren Anlageerlöse der Lebensversicherer könnten für manchen Hausbesitzer zu einer bösen Überraschung führen.

Für die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung stellen Banken, Bausparkassen und Lebensversicherer unterschiedliche Modelle zur Verfügung. Beliebt ist dabei nach wie vor, den Kredit ganz oder teilweise mit einer Lebensversicherung zu kombinieren. Der Kreditnehmer zahlt während der Laufzeit nur die Zinsen und keine Tilgung; die Kreditsumme wird dann bei Fälligkeit der Lebensversicherung auf einen Schlag getilgt. Die Höhe der Lebensversicherungssumme muss bei dieser Finanzierung so gewählt werden, dass die Ablaufleistung tatsächlich dem Kreditbetrag entspricht.

Nun darf die von den Lebensversicherern garantierte Ablaufleistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur sehr vorsichtig kalkuliert werden. Sie ist deshalb in der Regel zu gering, um den Kreditbetrag zu erreichen. Würde die Versicherungssumme so hoch gewählt, dass die garantierte Ablaufleistung dem Kreditbetrag entspricht, wären die Versicherungsprämien und damit die monatliche Belastung zu hoch. Deshalb wird bei Abschluss der Finanzierung danach geschaut, wie hoch die tatsächlich zu erwartende Ablaufleistung sein wird. Bei dieser wird berücksichtigt, welche Anlageerlöse der Versicherer in der Vergangenheit erzielt hat. Unter der Annahme, dass das Anlageergebnis des Versicherers auch in Zukunft in ähnlicher Höhe liegen wird, wird dann eine wesentlich höhere Ablaufleistung errechnet. Diese ist aber in keiner Weise garantiert, sondern nur eine unverbindliche Schätzung. Und genau hierin liegt das Problem. Der Kreditnehmer weiß zwar, dass die erwartete Ablaufleistung nicht garantiert ist, er rechnet aber bei seiner Finanzierung dennoch damit, dass er sie tatsächlich erhält. Er geht davon aus, dass mit Ablauf der Lebensversicherung, welcher in der Regel in die letzten Jahre des aktiven Berufslebens fällt, sein Haus schuldenfrei wird.

Was ist aber, wenn die tatsächliche Ablaufleistung doch nicht so hoch ist wie geschätzt, weil die ihr zugrundeliegende Annahme nicht eintritt? Vor diesem Problem stehen nun viele Hausbesitzer, ohne es zu wissen. Die Börsenschwäche in den letzten Jahren und die geringen Zinsen auf dem Kapitalmarkt haben nämlich dazu geführt, dass fast alle Lebensversicherer ihre früheren Anlageerlöse nicht mehr dauerhaft erzielen können. Die Folge ist, dass die Überschussbeteiligungen, die für die Höhe der tatsächlichen Ablaufleistung entscheidend sind, erheblich sinken. So mancher Kreditnehmer muss deshalb damit rechnen, dass in seinem Fall die Ablaufleistung der Lebensversicherung nicht ausreichen wird, um seinen Kredit vollständig zu tilgen. Dann steht er plötzlich vor dem Problem, dass sein Haus bei Eintritt in das Rentenalter doch noch nicht abbezahlt ist. Angesichts der Tatsache, dass die Rente ohnehin erheblich unter dem letzten Nettoeinkommen liegen wird, kann es dann an dem finanziellen Spielraum fehlen, der benötigt wird, um den restlichen Kredit noch abzubezahlen.

Deshalb sollten Haus- und Wohnungsbesitzer, die bei ihrer Finanzierung die Tilgung gegen Abtretung einer Lebensversicherung haben aussetzen lassen, jetzt aktiv werden. Zunächst sollten sie bei ihrem Lebensversicherer nachfragen, wie sich die zu erwartende – nicht garantierte – Ablaufleistung durch die Entwicklungen des Kapitalmarktes konkret für ihren Versicherungsvertrag verändert hat. Mit dem neuen Wert muss der Kreditnehmer einfach seine Kreditsumme vergleichen. Ist die Kreditsumme höher als die zu erwartende Ablaufleistung, so sollte er schnellstmöglich ein Beratungsgespräch mit seinem Darlehensgeber, seiner Bank oder einem Finanzierungsberater führen, um Vorsorge gegen das drohende Tilgungsloch zu treffen.

Denn: Es dürfte leichter sein, dieses Tilgungsloch über einen längeren Zeitraum durch leicht erhöhte monatliche Belastungen aus dem Arbeitseinkommen zu stopfen, als noch im Ruhestand Tilgungen aus der Rente bestreiten zu müssen.

* Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der Rhein-Zeitung. Die Informationen stellen eine erste Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

 

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