Immobilienfinanzierung
Immobilienfinanzierungen mit Lebensversicherungen jetzt
überprüfen*
von Rechtsanwalt
Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Die Schwäche der Kapitalmärkte und die deshalb geringeren
Anlageerlöse der Lebensversicherer könnten für manchen
Hausbesitzer zu einer bösen Überraschung führen.
Für die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen
Wohnung stellen Banken, Bausparkassen und Lebensversicherer
unterschiedliche Modelle zur Verfügung. Beliebt ist dabei
nach wie vor, den Kredit ganz oder teilweise mit einer
Lebensversicherung zu kombinieren. Der Kreditnehmer zahlt
während der Laufzeit nur die Zinsen und keine Tilgung; die
Kreditsumme wird dann bei Fälligkeit der Lebensversicherung
auf einen Schlag getilgt. Die Höhe der
Lebensversicherungssumme muss bei dieser Finanzierung so
gewählt werden, dass die Ablaufleistung tatsächlich dem
Kreditbetrag entspricht.
Nun darf die von den Lebensversicherern garantierte
Ablaufleistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur sehr
vorsichtig kalkuliert werden. Sie ist deshalb in der Regel
zu gering, um den Kreditbetrag zu erreichen. Würde die
Versicherungssumme so hoch gewählt, dass die garantierte
Ablaufleistung dem Kreditbetrag entspricht, wären die
Versicherungsprämien und damit die monatliche Belastung zu
hoch. Deshalb wird bei Abschluss der Finanzierung danach
geschaut, wie hoch die tatsächlich zu erwartende
Ablaufleistung sein wird. Bei dieser wird berücksichtigt,
welche Anlageerlöse der Versicherer in der Vergangenheit
erzielt hat. Unter der Annahme, dass das Anlageergebnis des
Versicherers auch in Zukunft in ähnlicher Höhe liegen wird,
wird dann eine wesentlich höhere Ablaufleistung errechnet.
Diese ist aber in keiner Weise garantiert, sondern nur eine
unverbindliche Schätzung. Und genau hierin liegt das
Problem. Der Kreditnehmer weiß zwar, dass die erwartete
Ablaufleistung nicht garantiert ist, er rechnet aber bei
seiner Finanzierung dennoch damit, dass er sie tatsächlich
erhält. Er geht davon aus, dass mit Ablauf der
Lebensversicherung, welcher in der Regel in die letzten
Jahre des aktiven Berufslebens fällt, sein Haus schuldenfrei
wird.
Was ist aber, wenn die tatsächliche Ablaufleistung doch
nicht so hoch ist wie geschätzt, weil die ihr
zugrundeliegende Annahme nicht eintritt? Vor diesem Problem
stehen nun viele Hausbesitzer, ohne es zu wissen. Die
Börsenschwäche in den letzten Jahren und die geringen Zinsen
auf dem Kapitalmarkt haben nämlich dazu geführt, dass fast
alle Lebensversicherer ihre früheren Anlageerlöse nicht mehr
dauerhaft erzielen können. Die Folge ist, dass die
Überschussbeteiligungen, die für die Höhe der tatsächlichen
Ablaufleistung entscheidend sind, erheblich sinken. So
mancher Kreditnehmer muss deshalb damit rechnen, dass in
seinem Fall die Ablaufleistung der Lebensversicherung nicht
ausreichen wird, um seinen Kredit vollständig zu tilgen.
Dann steht er plötzlich vor dem Problem, dass sein Haus bei
Eintritt in das Rentenalter doch noch nicht abbezahlt ist.
Angesichts der Tatsache, dass die Rente ohnehin erheblich
unter dem letzten Nettoeinkommen liegen wird, kann es dann
an dem finanziellen Spielraum fehlen, der benötigt wird, um
den restlichen Kredit noch abzubezahlen.
Deshalb sollten Haus- und Wohnungsbesitzer, die bei ihrer
Finanzierung die Tilgung gegen Abtretung einer
Lebensversicherung haben aussetzen lassen, jetzt aktiv
werden. Zunächst sollten sie bei ihrem Lebensversicherer
nachfragen, wie sich die zu erwartende – nicht garantierte –
Ablaufleistung durch die Entwicklungen des Kapitalmarktes
konkret für ihren Versicherungsvertrag verändert hat. Mit
dem neuen Wert muss der Kreditnehmer einfach seine
Kreditsumme vergleichen. Ist die Kreditsumme höher als die
zu erwartende Ablaufleistung, so sollte er schnellstmöglich
ein Beratungsgespräch mit seinem Darlehensgeber, seiner Bank
oder einem Finanzierungsberater führen, um Vorsorge gegen
das drohende Tilgungsloch zu treffen.
Denn: Es dürfte leichter sein, dieses Tilgungsloch über
einen längeren Zeitraum durch leicht erhöhte monatliche
Belastungen aus dem Arbeitseinkommen zu stopfen, als noch im
Ruhestand Tilgungen aus der Rente bestreiten zu müssen.
* Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der
Rhein-Zeitung. Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.
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