Internet und Datenschutz - was ist zu beachten?
Internet und Datenschutz - was ist zu
beachten?*
Sehr geehrter Herr Dr. Lindloff,
die Rechtsanwaltskanzlei „Caspers Mock &
Partner“, für die Sie tätig sind, wurde Ende
2010 mit dem Preis als „Kanzlei des Jahres
2010 – Region Südwesten“ ausgezeichnet, wozu
wir Ihnen nachträglich noch recht herzlich
gratulieren wollen. Sie vertreten dabei
sowohl als Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz als auch für IT-Recht unter
anderem die Interessen von Klienten, wenn es
um das Thema Internetrecht geht.
Uns fallen immer wieder neue rechtliche
Probleme im Bereich der Gestaltung der
Webseiten unserer Kunden auf, die in den
Jahren zuvor noch kein Thema waren. Wo liegt
hier die Schwierigkeiten Ihres
Rechtsbereichs und warum kommen immer wieder
neue Themen hoch?
Dr. Dirk Lindloff:
Die Rechtslage und insbesondere die
Rechtsprechung rund um das Internet ist
aufgrund des verhältnismäßig geringen Alters
des Mediums noch nicht so gefestigt, wie man
dies von anderen Rechtsfeldern, wie
beispielsweise dem Arbeitsrecht, gewohnt
ist. Die Folge ist, dass nahezu monatlich
neue Gesichtspunkte des Internetrechts zu
Tage treten. Zudem bedingt das rasante
Wachstum an Möglichkeiten im Internet eine
hohe Dynamik, da neue Technologien von
existierenden Gesetzen und der aktuellen
Rechtsprechung erst zur Kenntnis genommen
werden, wenn ein gewisser Schwellenwert
hinsichtlich der Nachfrage überschritten
wurde.
Modix:
Dabei sind mittlerweile ja bereits einige
Grundregeln bekannt, wenn es um das Thema
„gewerblicher Internetauftritt“ geht. Können
Sie unseren Kunden diese wichtigsten,
allgemeinen Grundregeln nennen, die
prinzipiell beachtet werden sollten, um
rechtssicher gewerblich im Internet
auftreten und so dieses Medium mit dem
größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg bei
geringstmöglichem juristischem Risiko nutzen
zu können?
Dr. Dirk Lindloff:
Wichtig ist es zunächst zu erkennen, dass
eine Webseite rechtlich ungleich
komplizierter als die Gestaltung eines
gedruckten Werbeflyers oder einer
Unternehmensbroschüre ist. Eine gewisse
Skepsis gegenüber der neuen Technik hat eine
Vielzahl von rechtlichen Themen
hervorgerufen. Ganz grundsätzlich müssen
Impressum und Datenschutz(erklärung)
stimmen. Produkt- oder Unternehmensaussagen
sollten stets richtig sein.
Modix:
Wo liegen die Risiken, wenn man die
rechtliche Komponente des Internetauftritts
außer Acht lässt?
Dr. Dirk Lindloff:
Die wohl unschönste und vermutlich auch
kostspieligste Erfahrung, die ein Autohaus
im Rahmen des gewerblichen Betriebs eines
Internetauftritts machen kann, ist, eine
Abmahnung zu erhalten. Ist diese berechtigt,
können hieraus schnell Anwaltskosten bis in
vierstellige Höhen resultieren. Bei genauer
Prüfung erweist sich allerdings, dass eine
Vielzahl von Abmahnungen gerichtlich gar
keinen Bestand hätten.
Modix:
Was würden Sie einem Autohaus empfehlen,
das eine Abmahnung aufgrund seines
Internetauftritts erhält?
Dr. Dirk Lindloff:
In den meisten Fällen wird eine
Überprüfung der Abmahnung durch einen in
diesem Rechtsbereich kundigen Rechtsanwalt
sinnvoll sein. Beispielsweise hatten wir
jüngst „Abmahnungen“ zu bearbeiten, in denen
auf Basis des UWG angebliche Verstößen gegen
§ 13 des Telemediengesetz geltend gemacht
worden. § 13 TMG ist eine Vorschrift, die
datenschutzrechtliche Belange regelt.
Modix:
Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem
Sachverhalt?
Dr. Dirk Lindloff:
Im Datenschutz übt der Staat sein
Machtmonopol selbst aus, d.h. die
Bundesländer haben Behörden geschaffen, die
für die Überwachung der
Datenschutzbestimmungen zuständig sind und
gegebenenfalls auch empfindliche Bußgelder
verteilen können. Es erscheint daher höchst
fraglich, ob in diesem Bereich tatsächlich
Abmahnungen berechtigt sein können. Das
Thema „Datenschutz“ rückt aktuell in einen
besonderen Fokus, wozu wohl auch die
Diskussion um den Internetdienst Google
Street View aus dem Jahr 2010 beigetragen
haben dürfte. So hat der Landesbeauftragte
für Datenschutz in Rheinland-Pfalz nach
Abstimmung mit den Datenschutzbehörden der
anderen Bundesländer jüngst darauf
hingewiesen, dass auch Google Analytics
datenschutzrechtlich als bedenklich
einzustufen sei.
Modix:
Worin liegt denn die
datenschutzrechtliche Herausforderung dieses
Dienstes und was würden Sie Autohäusern
raten, die diesen Service nutzen?
Dr. Dirk Lindloff:
Google Analytics ist ein Konzept, dass
bereits seit Jahren bekannt ist. Gleichwohl
gehen erst jetzt die Datenschutzbehörden das
Thema Google Analytics verstärkt an. Daher
besteht dringender Handlungsbedarf.
Autohäuser, die Google Analytics auf ihrer
Webseite nutzen, sind datenschutzrechtlich
verantwortlich. Die von Google vorgegebene
Datenschutzerklärung entbindet nicht von
dieser Verantwortung und genügt auch nach
Ansicht der Behörden für einen zulässigen
Einsatz der Standard-Version von Google
Analytics nicht.
Modix:
Wie lautet denn vor diesem Hintergrund
Ihre juristische Einschätzung bezüglich den
gerade erst startenden Hypes rund um „Twitter“,
„Facebook“ und andere?
Dr. Dirk Lindloff:
Die meisten dieser Dienste stammen aus
Ländern, die mit den strengen deutschen
Maßstäben des deutschen Datenschutzrechts
nicht mithalten können. Als
Webseitenbetreiber muss man hier sehr
aufpassen. Techniken wie beispielsweise der
Facebook „Gefällt mir“-Button werden häufig
als sog. Javascripts von den Web
2.0-Anbietern bereit gestellt. Häufig stehen
diese Javacript-Funktionen im Verdacht
personenbezogene Daten aller Besucher schon
beim bloßen Anschauen der Webseite des
Autohauses zu verarbeiten. Als
verantwortlicher Betreiber steht das
Autohaus aber den deutschen
Datenschutzbehörden für diese Funktionen bis
hin zum möglichen Bußgeld gerade. Wenig
hilfreich ist es dann, nur auf den Namen des
„großen Anbieters“ vertraut zu haben.
Einfach so diese Funktionen in die Webseite
einzubauen oder einbauen zu lassen ist daher
nicht empfehlenswert. Aus juristischer Sicht
ist es Aufgabe des Autohauses das Thema
Datenschutz zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Dr. Lindloff, wir
danken Ihnen für dieses Gespräch.
Das Interview im Original-Layout der
Kundenzeitung hier als PDF abrufen.
* Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.
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