Europabrücke: Geschwindigkeits-Messung unverwertbar*
Viele Fahrzeugführer, die die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Europabrücke
auf der B 9 stadteinwärts überschritten,
haben die stationäre Messanlage schon
verflucht. Tatsächlich hat sich der
Starenkasten in den letzten Jahren zu einer
verlässlichen Einnahmequelle entwickelt. Wer
hätte gedacht, dass es aus technischer Sicht
Gründe für Beanstandungen dieser Messungen
gibt? Dies deckte nun Rechtsanwalt Dr. Ingo
Fromm aus der Kanzlei caspers mock in
Koblenz auf. Er legte für seinen Mandanten
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein,
der eine Messung von Mai 2009 betraf und
beantragte vor dem Amtsgericht in Koblenz
die Einholung eines
Sachverständigengutachtens. Rechtsanwalt Dr.
Ingo Fromm behauptete, es habe eine
Fehlmessung vorgelegen, die zur
Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung
führe. Dem Antrag des Anwalts kam das
Amtsgericht nach. Der Sachverständige kam
tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom
Gerätehersteller ROBOT Visual Systems
verlangten Bedienungsanweisungen nicht
eingehalten worden seien. Die für ein
Geschwindigkeitsmessgerät dieses Typs
vorgeschriebenen so genannten Test- bzw.
Kalibrierungsfotos am Anfang des Films seien
nicht angefertigt worden. Aus diesem Grunde
könne „der Film aus technischer Sicht nicht
ausgewertet werden“, so der Gutachter. Das
Amtsgericht hat inzwischen das
Bußgeldverfahren eingestellt. Der
Verteidiger Dr. Fromm meint, dass es sich
bei derartigen technischen Fehlern bei
Geschwindigkeitsmessanlagen um keinen
Einzelfall handelt und Bußgeldbescheide
unbedingt einer Überprüfung bedürfen.
Einsprüche gegen vergleichbare Bescheide
können daher Aussicht auf Erfolg haben.
* Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.
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