Erhöhung der Geldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Erhöhung der Geldbußen für
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wirksame Abschreckung oder gezielte
Abzockerei?*
Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom
21.05.2008 sieht ab Anfang 2009 drastische
Erhöhungen der Geldbußen vor. Teilweise
werden die Geldbußen sogar verdoppelt: So
wird das Fahren unter Alkoholeinfluss
künftig von 250,00 EUR auf eine Geldbuße von
500,00 EUR erhöht. Bei
Wiederholungsverstößen soll die Geldbuße im
Regelfall auf 1.000,00 EUR bzw. danach auf
1.500,00 EUR erhöht werden. Besonders
gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen
von über 70 km/h werden mit nun 680,00 EUR
statt zuvor 425,00 EUR geahndet. Auch im
Bagatellbereich werden die Geldbußen nahezu
verdoppelt: Das Telefonieren mit dem Handy
soll ebenso wie moderate
Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 und 25
km/h von 40,00 EUR auf 70,00 EUR erhöht
werden. In Zeiten von Rekordspritpreisen,
der geplanten Anhebung der
Kraftfahrzeugsteuer sowie der Einführung
weiterer Abgaben für Verkehrsteilnehmer
(Umweltplakette) haben es Autofahrer nicht
leicht.
Um keine Missverständnisse entstehen zu
lassen: Die effektive Ahndung von besonders
unfallträchtigen Sünden im Verkehr ist in
jedem Fall zu befürworten. Zu fragen ist
nur, ob der Gesetzgeber den Hebel richtig
ansetzt und bloße Erhöhungen das richtige
Verkehrskonzept sind. Flächendeckende
Anhebungen von Bußgeldern, auch für
Bagatellverstöße, erwecken den Eindruck,
dass nur die Haushalte aufgebessert werden
sollen. Für das Rechtsbewusstsein ist dies
eher kontraproduktiv. Die vom
Verkehrsministerium angeführten Gründe für
die Verschärfungen halten einer kritischen
Überprüfung jedenfalls nicht stand: Fest
steht, dass die Unfallzahlen auch im letzten
Jahr sanken, so dass Bußgelderhöhungen nicht
zwingend notwendig erscheinen. Ob von
höheren Geldbußen überhaupt eine
abschreckende Wirkung ausgehen kann, ist zu
bezweifeln. Die Erfahrung zeigt, dass nur
eine kontinuierliche Polizeipräsenz sowie
ein Entdeckungsrisiko zur Erhöhung der
Verkehrsdisziplin führen können. Eine
ausreichende Überwachung des Straßenverkehrs
kann jedoch derzeit nicht gewährleistet
werden. Statt diesbezüglich Initiative zu
entfalten, beklagt das Verkehrsministerium
nur beiläufig einen Personalmangel in Höhe
von mindestens 2.000 (!) Polizisten auf den
Autobahnen. Das Verkehrsministerium muss
sich ferner ein gewisses widersprüchliches
Verhalten entgegen halten lassen: So bleiben
durch eigene Versäumnisse schwere
Verkehrsdelikte in Mitgliedsstaaten der EU
zurzeit ungeahndet: Die Bundesregierung
befindet sich bei der Umsetzung des
Rahmenbeschlusses 2005/214/JAI vom 24.
Februar 2005 über die Anwendung des
Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
von Geldstrafen und Geldbußen in Verzug, so
dass das deutsche Gesetz hierzu
voraussichtlich erst um über 18 Monate
verspätet in Kraft treten kann. Würde es dem
Gesetzgeber wirklich darum gehen, gerade
schwere Verkehrsdelikte schärfer zu ahnden,
so hätte er auch die Sanktionen für echte
Verkehrsstraftaten erhöhen müssen.
Unverständlicherweise bleibt das
Verkehrsministerium beim Thema
Führerschein-Check im Alter, das sich
angesichts der demografischen Entwicklung
noch weiter verschärfen wird, stur:
Angesichts der statistisch erhöhten
Unfallgefahr bei betagten
Fahrerlaubnisinhabern muss dieses Thema
enttabuisiert werden. In anderen EU-Ländern
ist die Befristung des Führerscheins bereits
selbstverständlich.
* Die Erstveröffentlichung erfolgte in
der Zeitschrift SVR 9/2008, S. I . Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
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mit uns auf.
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