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Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit 

Anwalt Markus Schmuck, Koblenz

Rechtsanwalt Markus Schmuck
Telefon: 0261/40499-25
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E-Mail: schmuck@caspers-mock.de

 

„Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Die Mitteilung „ich werde das Fahrverbot nicht entfallen lassen“ sowie die Frage „ob er (der Betroffene) bei einer Prostituierten gewesen sei und aus diesem Grund die Aussage verweigere“ sowie die Bezeichnung des Verteidigers als „Amokläufer“ bieten hinreichend Grund für die Annahme mangelnder Unvoreingenommenheit“ *

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Schmuck - 2004

 

* Die Informationen stellen eine erste Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

 

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