Rechtsanwalt Markus Schmuck
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„Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis
der Befangenheit: Die Mitteilung „ich werde
das Fahrverbot nicht entfallen lassen“ sowie
die Frage „ob er (der Betroffene) bei einer
Prostituierten gewesen sei und aus diesem
Grund die Aussage verweigere“ sowie die
Bezeichnung des Verteidigers als
„Amokläufer“ bieten hinreichend Grund für
die Annahme mangelnder Unvoreingenommenheit“ *
* Die Informationen stellen eine erste
Information dar, können aber eine individuelle Beratung zu
einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.