Fachanwalt für Strafrecht
Der Fachanwalt für Strafrecht hat
gemäß § 13 FAO besondere Kenntnisse in den
Bereichen
- Methodik und Recht der
Strafverteidigung und Grundzüge der
maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- materielles Strafrecht
einschließlich Jugend-,
Betäubungsmittel-, Verkehrs-,
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
- Strafverfahrensrecht
einschließlich Jugendstraf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
Strafvollstreckungs- und
Strafvollzugsrecht.
Unsere Fachanwälte für Strafrechtrecht: