Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Fachanwalt für Strafrecht 

Der Fachanwalt für Strafrecht hat gemäß § 13 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3.  Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. 

Unsere Fachanwälte für Strafrechtrecht:

 

 

  zum Seitenanfang - vorherige Seite - Startseite - Impressum - Datenschutz - Kontakt - Feedback zu unserer Arbeit