Fachanwalt für Steuerrecht
Der Fachanwalt für Steuerrecht bildet
sich gemäß §
9 FAO aus den
Bereichen
- Buchführung und Bilanzwesen
einschließlich des Rechts der
Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht
einschließlich Bewertungs- und
Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht
in den Bereichen:
- Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und
Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht.
- Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer-
und internationalen Steuerrechts
einschließlich Zollrechts.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht: