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Fachanwalt für Steuerrecht
Der Fachanwalt für Steuerrecht hat gemäß §
9 FAO besondere Kenntnisse in den
Bereichen
- Buchführung und Bilanzwesen
einschließlich des Rechts der
Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht
einschließlich Bewertungs- und
Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht
in den Bereichen:
- Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und
Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht.
- Grundzüge des Verbrauchsteuer-,
Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht:
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