Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Fachanwalt für Steuerrecht 

Der Fachanwalt für Steuerrecht hat gemäß § 9 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
    • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
    • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
    • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.   

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht:

 

 

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