In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kapialgesellschaften wie Aktien­gesell­schaf­ten, GmbHs, Unternehmer­gesellschaft, aber auch Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR, sowie Einzelunternehmer werden im Gesellschaftsrecht begleitet. Dies geht z.B. bei einem Konzern oder bei der Umwandlung natürlich auch über die einzelne Gesellschaft hinaus. Es werden die Bilanzvorschriften und Normen des Steuerrechts berücksichtigt. Mehr Informationen zu unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht

Unsere Anwälte betreuen Sie zudem in den Fragen des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, einschließlich des häufig vorkommenden Rechts der Handelsvertreter.

Fachanwalt

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Experte auf dem Gebiet des Unternehmensrechts und unterstützt Unternehmen und Geschäftspartner in allen rechtlichen Fragen, die mit Handel und Geschäftsbeziehungen verbunden sind.

Was ist Handels- und Gesellschaftsrecht?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und Unternehmen stehen. Dazu gehören vor allem das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Im Handelsrecht geht es um alle Fragen, die sich aus dem Betrieb eines Handelsgewerbes ergeben. Hierzu zählen zum Beispiel das Handelsgesetzbuch (HGB), das Kaufrecht, und das Vertriebsrecht. Im Gesellschaftsrecht geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Führung von Gesellschaften. Hierzu zählen das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Personengesellschaftsrecht.

Aufgaben eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Unternehmen und Geschäftspartner in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er ist Experte für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen und kann bei der Gründung, Führung und Umstrukturierung von Unternehmen unterstützen. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützt bei der Wahl der passenden Rechtsform für ein Unternehmen. Er berät über die Vor- und Nachteile von Kapital- und Personengesellschaften und hilft bei der Gründung der gewählten Rechtsform.
  • Gründung von Unternehmen: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützt bei der Gründung von Unternehmen. Er prüft die rechtlichen Voraussetzungen und hilft bei der Erstellung der notwendigen Gründungsdokumente.
  • Führung von Unternehmen: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Führung eines Unternehmens. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen, die Durchführung von Hauptversammlungen und die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
  • Umstrukturierung von Unternehmen: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützt bei der Umstrukturierung von Unternehmen. Hierzu zählen zum Beispiel die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften oder umgekehrt, die Verschmelzung von Unternehmen und die Gründung von Tochtergesellschaften.
  • Vertragsgestaltung: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hilft bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften. Hierzu zählen zum Beispiel Lieferverträge, Vertriebsverträge und Kooperationsverträge.
  • Rechtsstreitigkeiten: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertritt Unternehmen und Geschäftspartner in allen rechtlichen Auseinandersetzungen. Hierzu zählen zum Beispiel Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten, aber auch Verfahren vor Behörden und Gerichten. Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat hierbei insbesondere im Hinblick auf die prozessuale Vertretung und dem Verständnis der betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Mandanten besondere Fähigkeiten.

Fazit

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Experte auf dem Gebiet des Unternehmensrechts und unterstützt Unternehmen und Geschäftspartner in allen rechtlichen Fragen, die mit Handel und Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Beratung bei der Wahl der Rechtsform, die Gründung und Führung von Unternehmen, die Umstrukturierung von Unternehmen, die Vertragsgestaltung und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Um als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht tätig zu werden, müssen Anwälte eine umfassende Qualifikation nachweisen, die den hohen Anforderungen dieses Rechtsgebiets gerecht wird.

Weitere Anwälte

im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht
 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bildet sich gemäß § 14i FAO aus den Bereichen

  1. Materielles Handelsrecht
    • Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB)
    • Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
    • internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,
  2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
    • das Recht der Personengesellschaften,
    • das Recht der Kapitalgesellschaften,
    • internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
    • Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
    • Umwandlungsrecht,
    • Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
    • Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
  3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerwerbs- und Übernahmerecht,
  4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. 

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