Das Erbrecht und die Vermögensnachfolge haben in den letzten Jahren nochmals an Bedeutung gewonnen. Bis 2015 werden deutschlandweit Vermögen in einer Größenordnung von jährlich etwa 290 Milliarden EUR übertragen werden.
Bei einer nicht ausreichenden oder ungeplanten Vermögensnachfolge sowohl für den Erlebens-, als auch für den Todesfall kommt es immer wieder zu langwierigem Streit und sogar zu Vermögensverlusten. Diese können sich entweder in der Zerschlagung von Vermögen oder in der Verpflichtung zur Zahlung von hohen Erbschafts- und Schenkungssteuern widerspiegeln.
Trotz dieser Erkenntnis lassen sich zu wenige in ausreichendem Maße und unter Hinzuziehung erfahrener Experten beraten. Die Quote der Erbrechtsfälle, in denen ein Testament vorliegt, wächst stetig, liegt aber immer noch im Bereich von nur ca. 35 Prozent.
Durch unsere erfahrenen und
kompetenten Fachanwälte
vertreten wir Sie in allen
Teilbereichen, die für das
Vererben und die
Vermögensnachfolge von
Bedeutung sind.
Mit unseren insgesamt über vierzig Berufsträgern an verschiedenen Standorten sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und Teams zusammen zu stellen, die Sie persönlich deutschlandweit betreuen und vertreten.
Dazu gehört:
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