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Fachanwalt für Erbrecht
Der Fachanwalt für Erbrecht bildet sich gemäß
§ 14f FAO aus den
Bereichen
- materielles Erbrecht unter
Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum
Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs-
und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im
Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags-
und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung,
Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum
Erbrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und
Prozessführung.
Unser Fachanwalt für Erbrecht:
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