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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  

Der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht hat gemäß § 14l FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. Bankvertragsrecht,
    3. das Konto und dessen Sonderformen,
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    1. Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    2. EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    3. Kreditkartengeschäft,
  4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  5.  Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. 

Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

 

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