Juve Kanzlei des Jahres Region Südwesten Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  

Der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bildet sich gemäß § 14l FAO aus den Bereichen

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. Bankvertragsrecht,
    3. das Konto und dessen Sonderformen,
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    1. Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    2. EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    3. Kreditkartengeschäft,
  4. sonstige Bankgeschäfte - insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG - z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. 

Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:


     
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