 |
|
|
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Der Fachanwalt für Bankrecht und
Kapitalmarktrecht hat gemäß § 14l FAO besondere Kenntnisse in den
Bereichen
- Geschäftsverbindung zwischen Bank
und Kunden, insbesondere
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Bankvertragsrecht,
- das Konto und dessen
Sonderformen,
- Kreditvertragsrecht und
Kreditsicherung einschließlich
Auslandsgeschäft,
- Zahlungsverkehr, insbesondere
- Überweisungs-, Lastschrift-,
Wechsel- und Scheckverkehr,
- EC-Karte und
Electronic-/Internet-Banking,
- Kreditkartengeschäft,
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft,
Investmentgeschäft,
Konsortial-/Emissionsgeschäft
einschließlich Auslandsgeschäft,
- Vermögensverwaltung,
Vermögensverwahrung,
- Factoring/Leasing,
- Geldwäsche, Datenschutz,
Bankentgelte,
- Recht der Bankenaufsicht,
Bankenrecht der europäischen
Gemeinschaft und Kartellrecht,
- Steuerliche Bezüge zum Bank- und
Kapitalmarktrecht,
- Besonderheiten des Verfahrens- und
Prozessrechts.
Unser Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht:
|
|
|

|
|