Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Fachanwalt im Arbeitsrecht ist vor
allem in den Bereichen
Individualarbeitsrecht und kollektives
Arbeitsrecht tätig.
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Arbeitsrecht klicken Sie hier.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht bildet
sich gemäß § 10 FAO aus den Bereichen
- Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und
Berufsausbildungsvertrages,
- Beendigung des Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnisses
einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge
der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz
besonderer Personengruppen, insbesondere der
Schwangeren und Mütter, der
Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts,
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und
Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des
Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
- Verfahrensrecht.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht:
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