Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001

Fachanwalt für Arbeitsrecht 

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat gemäß § 10 FAO besondere Kenntnisse im

  1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),
  2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),
  3. Verfahrensrecht.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht:

 

 

 

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