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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat
gemäß § 10 FAO besondere Kenntnisse im
- Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und
Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und
Beendigung des Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnisses
einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge
der betrieblichen Altersversorgung, Schutz
besonderer Personengruppen, insbesondere der
Schwangeren und Mütter, der
Schwerbehinderten und Jugendlichen,
Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),
- Kollektives Arbeitsrecht
(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und
Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des
Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),
- Verfahrensrecht.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht:
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